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Witterungsbedingte Kündigung Malergewerbe

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letzte Antwort am 13.02.2024 21:23:28 von ulli_preuss
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wolfram
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe gerade erstmals diese Kündigungsart mit 1 Tagesfrist und der Pflicht zur Widereinstellung.

Muss ich hier den MA wie regulär austreten lassen und dann mit neuer Personalnummer wieder anlegen oder gibt es hierfür in Lodas ein gesondertes Vorgehen ??

 

Vielen Dank 

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
383 Mal angesehen

Hallo,

 

zwei Dinge dazu:

1. Austritt
Ja, der AN wird normal abgemeldet, da er sich im Gegenzug arbeitslos meldet. Sofern dies im Zeitraum 15.11. bis 15.03. passiert, gibt es keine Probleme mit der Arbeitsagentur. 

Bitte nicht die Erfassung der Ausgleichsbeträge wegen witterungsbedingter Kündigung nicht vergessen (38,35 € pro voller Woche [1]), da diese auf der Lohnnachweiskarte eingetragen werden müssen. Für das genaue Vorgehen bitte das DATEV-Hilfecenter benutzen. [2]

[1] Malerkasse
https://www.malerkasse.de/arbeitnehmer/urlaub/ausgleich-fuer-fehlzeiten.html

[2] DATEV
https://apps.datev.de/help-center/search?q=lodas%20urlaub%20malergewerbe


2. Wiederanmeldung
Hier gibt es eine Besonderheit zu beachten:
Sie können die alte PNR weiter benutzen, in dem Sie einen neuen Beschäftigungszeitraum durch ein neues Eintrittsdatum anlegen. Allerdings sind dann die vorherigen Zeiträume für evtl. Korrekturen durch Wiederholung- oder Nachberechnungen gesperrt. (Ein Hinweispopup, welches darauf hinweist, erscheint übrigens.)

• neue PNR
  + Nachberechnungen mit "alter" PNR innerhalb der Rückrechnungstiefe (2 Jahre) möglich
  - Vortrag Lohnkontowerte nötig und nur manuell möglich
  - Vortragswerte Baulohnwerte (Urlaubsgeldanspruch, Tage, bereits genommener Urlaub usw.) müssen manuell vorgenommen werden
  - Ausschluss der PNR für die Jahresmeldung BG (Meldegrund 92) und digitaler Lohnnachweis manuell zu schlüsseln

• alte PNR weiternutzen
  + Weiternutzung aller Lohnkontowerte, Werte für Baulohn usw.
  + korrekte Berechnung der LSt bzw. SV-Beiträge bei Einmalbezügen/sonstigen Bezügen
  - keine Korrekturen in vorherigen Zeiträumen mehr möglich 

 

Aus Erfahrung empfehle ich Ihnen zu prüfen, ob irgendwo "Korrekturfallen" lauern und falls notwendig, entsprechende Korrekturen vorzunehmen und mit der gleichen PNR weiter zu arbeiten. 


Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
wolfram
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
344 Mal angesehen

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort und den Hinweis mit den Ausgleichsbeträgen, die hätte ich wohl mal wieder vergessen;-.)

Wir verwenden in der Kanzlei generell eine neue PNR da es nach Datev Info bei Beschäftigungszeiträumen zu Problemen bei der EuBP kommen kann..

 

Gruß

Wolfram

 

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 4 von 4
300 Mal angesehen

Hallo,

Sie können beruhigt sein: Es gibt bei mehreren Beschäftigungszeiträumen keine Probleme bei der euBP. Entweder war mal wieder der "kompetente" First-Level-Support am Start oder die Information wurde falsch verstanden.

Da Sie bei der Anlage eines neuen Zeitraumes die bisherigen für evtl. Korrekturen sperren, wird es dieser Umstand sein, der gemeint war. Allerdings nutzt Ihnen diese Möglichkeit nur etwas, wenn es um LSt geht. Im Bereich der SV hat der AG bei Korrekturen beim AN grundsätzlich nur einen Rückgriff auf die letzten 3 Monate; alle Bereiche davor sind allein die Sache des AG. (Was in der Realität gemacht wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.) 

Selbstverständlich gibt es auch "Exoten-Fälle" jenseits einer BP wie ich ihn einmal hatte: Im Vorjahr eingetretener Maler, gemäß Rücksprache mit der Malerkasse noch nicht in der Branche beschäftigt, also Beginn mit 25 Tagen Urlaub und 9,5 %. Im Winter des Jahres dann witterungsbedingte Kündigung. Kurz vor Wiederaufnahme der Arbeit kam dann die Rückmeldung der Malerkasse: Oh, wir haben jetzt weitere Unterlagen bekommen. Der Maler war doch schon in der Branche bechäftigt und zwar mehrmals. Und zwar so lange, dass durch die Branchenzugehörigkeit nun 28 Tage Urlaub bei 10,6 % gelten. In dem Moment war es natürlich gut, Korrekturen anstoßen zu können.

Trotzdem bleibe ich dabei: Machen Sie mit der alten PNR weiter.
Ich habe früher auch immer mit neuen PNRn gearbeitet, aber die Übersichtlichkeit hat dabei gelitten und vor allem die umfangreichen manuellen Erfassungen und Änderungen (durchaus fehlerbehaftet) haben für zusätzlichen Zeitaufwand gesorgt. Kann man sich und dem Mandanten ersparen.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 13.02.2024 21:23:28 von ulli_preuss
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