Hallo liebe Community-Mitglieder,
dringend und mit herzlicher Bitte brauche ich eure Hilfe. Ich arbeite übrigens mit Lodas.
Ich habe bei einer Wiederabrechnung für Dezember gleich zwei Fehler fabriziert.
Es ging mir bei der Wiederabrechnung um die Erstellung einer neuen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bei einigen Mitarbeitern.
Zum einen vergas ich von Zuflussprinzip auf Entstehungsprinzip umzustellen. Zum anderen habe ich die schon ausbezahlten Gehälter nicht als "schon ausbezahlt" festgehalten.
Fragt nicht, warum ich so einen Murks fabriziert habe, ging einfach hektisch zu und so eine Wiederabrechnung habe ich glaub mal vor zwei Jahren gemacht.
Die Zahlungsdatei von der Bank habe ich schon löschen lassen. Aber wie bringe ich das jetzt in Ordnung?
Es ist ja noch ein bisschen Zeit wegen der 3-Wochen-Frist gegenüber dem Finanzamt.
Reicht es, wenn ich nochmals eine Wiederabrechnung mache, diesmal aber mit Entstehungsprinzip und ausbezahlten Gehältern mit Minus auf der Lohnabrechnung.
Erstmal, wäre das überhaupt die Lösung?
Was passiert mit der falschen Abrechnung?
Vielleicht weiß mir jemand von Euch Rat, das wäre total schön.
Liebe Grüße
Biggi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Biggi, ich würde auf jeden Fall im Dezember das steuerlich ändern, die bereits aus gezahlten Gehälter im minus als Nettoabzug erfassen und auf jeden Fall ein Wiederabrechnung zur Probe machen. Es gibt unter dem Menüpunkt Mandant auch die Möglichkeit eine Vorschau auf die Monatsauswertungen abzurufen. Dies ist aber kostenpflichtig und man hat auch dann die Möglichkeit vorab den Monat zu prüfen.
Bei einer Wiederabrechnung werden die letzten Abrechnungen gelöscht und neu erstellt.
ich hoffe das dies geholfen hat.
viele Grüße
@Biggi2 schrieb:
Zum einen vergas ich von Zuflussprinzip auf Entstehungsprinzip umzustellen.
Wenn Sie eine Wiederabrechnung für 12/2023 machen, wird dies mit Zuflussprinzip 2023 abgerechnet (auch wenn die Abrechnung erst jetzt erfolgt). Eine Umstellung von Zufluss- auf Entstehungsprinzip ist mit der Dezember-Abrechnung ohnehin nicht möglich - dies kann man nur bei den Abrechnungen Januar und Februar umstellen.
Und da der Abzug der erfolgten Nettoauszahlungen keinen Einfluss auf die LStB hat, sollten mit der Ihnen vorliegenden Whd.-Abrechnung bereits die richtigen LStB vorhanden sein. Und wenn nicht, liegt der Fehler an anderer Stelle.
@Biggi2 schrieb:Zum anderen habe ich die schon ausbezahlten Gehälter nicht als "schon ausbezahlt" festgehalten.
Wie @Uwe_Lutz schon sagt, ist das für die Lohnsteuerbescheinigung egal. Sonst müsste man das ja jedes Mal machen, wenn man eine Wiederabrechnung fährt, selbst wenn die Gehälter noch nicht überwiesen sind.
Wenn du noch Korrekturen im Gehalt hattest, durch die sich ein Unterschied zur ersten Abrechnung ergibt, kannst du das übrigens auch über Mandantendaten > Auswertungssteuerung > Zusatzeinstellungen > DÜ regeln und dir einen Differenzzahlungsträger ausgeben lassen, dann rechnet LODAS im Hintergrund die Erstabrechnung raus (sieht m.M.n. auch hübscher auf der B/N aus).
Der Haken gilt nur für die nächste Abrechnung und wird danach automatisch wieder entfernt.
Dann braucht man aber auch für den Zahlungsverkehr die Auswertungen 206 und 207.
Hallo Petra D.,
vielen, vielen Dank für die Antwort. Das wird so erledigt. hört sich auch logisch an.
Habe mich jetzt erst gemeldet, weil ich heute morgen anderweitige Dinge erledigen musst.
Freu mich sehr
Liebe Grüße
Biggi
So schön, dass ich so viele brauchbare Antworten bekomme. Habe hier richtig dazu gelernt.
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Biggi
Hallo rschoepe,
auch dir herzlichen Dank. Das sind richtig gute Tipps von euch allen und ich werde mir das auf jeden Fall alles aufheben, für den Fall, dass damit mal wieder ein Problem auftritt.
Liebe Grüße
Biggi