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Wiederabrechnung DTA

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letzte Antwort am 11.04.2024 13:50:23 von Christopher_Fürther
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dd_muc
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1234 Mal angesehen

Hallo,

ich habe folgendes Problem, das ich in meiner Arbeit mit Lodas immer wieder habe und bisher nicht lösen konnte:

 

Mein Mandant erhält die monatlichen Gehaltsüberweisungen als DTA-Datei und liest diese in sein Bankprogramm ein. Zur Übersicht sind noch die Auswertungen 201 und 202 dabei (ein Überbleibsel aus der Zeit, als die Überweisungsdaten noch an die Bank übermittelt wurden - die DÜ an Institutionen ist aber nicht mehr aktiv).

Wenn ich nach einer erfolgreichen Abrechnung eine Änderung für eine einzelne Personalnummer mitgeteilt bekomme und ich eine Wiederabrechnung für die einzelen Personalnummer starte, so erhalte ich keine neue komplette DTA-Datei.

Ich erhalte nur die Überweisungsdaten für den einen Mitarbeiter.

Das ist dann keine Problem, wenn er durch die Wiederabrechnung mehr erhält... dann aktviere ich den Differenzzahlungsträger und es gibt einfach zwei Dateien, die nacheinander eingelesen werden können.

Erhält der Mitarbeiter aber weniger als in der Erstabrechnung, funktioniert das nicht. Ich bräuchte eine komplett neue DTA-Datei, in der das verminderte Entgelt dieses einen Mitarbeiters enthalten ist.

Das kann ich nur durch eine komplette Wiederabrechnung erreichen, was bei 98 Arbeitnehmern unverhältnismäßiger Aufwand ist.

Gibt es eine Möglichkeit bei jeder Wiederabrechnung komplett neue Auswertungen zu den Zahlungen zu erhalten?

 

Vielen Dank!

 

DD

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1193 Mal angesehen

Hallo DD,


es gibt keine Möglichkeit bei jeder Wiederabrechnung komplett neue Zahlungsauswertungen zu erstellen.


Wenn Sie bei den Zahlungsverkehrsauswertungen unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zahlungsverkehr für die Datenübermittlung den Eintrag DTA-Datei hinterlegt haben, stehen die Zahlungen aus der letzten für diesen Monat durchgeführten Abrechnung bereit. Wir empfehlen daher immer eine Wiederabrechnung komplett zu senden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ZinaR
Beginner
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Nachricht 3 von 4
136 Mal angesehen

Guten Tag, 

 

Das selbe Problem bei uns: ca. 400 MA abgerechnet. Festgestellt, dass ein MA zu viel bekommen hätte, daher Wiederabrechnung einzelne PNr. Für den MA. Nun wurden aber die Auswertungen 201 und 202 mit aktuellen Daten für die Person neu erstellt, die alten aber, wo die Person mit falschen Betrag drin stand, nicht. Wir haben Stichtag heute, eine über Nacht Bearbeitung und Weitergabe an die Bank würden wir vermeiden wollen. Hat sich inzwischen etwas getan, damit man es anders als per Wiederabrechnung komplett das Problem lösen kann? 

Vielen Dank. 

ZR

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
82 Mal angesehen

Hallo @ZinaR,

 

bei einer Wiederabrechnung einzelner Personalnummern wird ein neuer Sammelauftrag für alle Arbeitnehmer erstellt, wenn die Daten noch nicht an die Bank übermittelt wurden.

 

Wenn ein Zahlungsträger nach einer Erstabrechnung geändert wird und die Daten an die Bank übermittelt wurden, wird bei einer Wiederabrechnung einzelner Personalnummern ein Sammelauftrag nur für diese wiederholten Personalnummern erstellt.


Um dann einen Sammelauftrag für alle Arbeitnehmer zu erstellen, ist weiterhin eine Wiederabrechnung komplett erforderlich.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.04.2024 13:50:23 von Christopher_Fürther
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