Wie schlüsselt man eine Lohnart bei der Umlage von Einmalbezug (Überstunden) bei einem französische Grenzgänger?
Hatte das schon jemand
Hallo,
bei Einmalbezügen wird grundsätzlich keine Umlage berechnet. Lediglich bei der Stammlohnart 877 - angesammelte Überstunden - wird Umlage abgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
Problem bei dieser Lohnart ist, dass sie auch die LoSt jährlich berechnet. Ich habe aber einen Grenzgänger und dieser Betreag der Überstunden sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 16 a einfließen.
Grüße
S. Monning
Hallo S. Monning,
wenn Sie die StLA 877 für Überstunden mit Umlage abrechnen, kann das Doppelbesteuerungsabkommen bzw. die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt erstellt werden. Es erfolgt kein Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 16a.
Als Alternative können Sie die Überstunden monatlich abrechnen und nicht in Summe als Einmalbezug über die StLA 877. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303331 - Mehrarbeitslohn / Überstunden (Beispiele für LODAS)
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
gibt es hier inzwischen eine Lösung? Es gibt den Schlüssel 24 (laufender Bezug) und 25 (Einmalbezug) bei Doppelbesteuerungsabkommen, jedoch kein "Ersatz" für die Überstundenvergütung 74. Man müsste doch als Abrechnungsprogramm hier eine automatisierte Lösung finden können, damit die gesammelten Überstunden als Einmalbezug richtig abgerechnet werden können, bzgl. der Umlage.
Für unseren Mandanten ist es unabdingbar bzgl. der Arbeitszeitkonten die Überstunden als Einmalzahlung zu vergüten.
Hallo @Emjay,
eine spezielle Lohnart gibt es für diese Konstellation nicht.
Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Wir können dann mögliche Lösungen individuell mit Ihnen besprechen.