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Wie schlüsselt man eine Lohnart bei der Umlage von Einmalbezug (Überstunden) bei einem französische Grenzgänger

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letzte Antwort am 22.11.2024 15:49:09 von Christopher_Fürther
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sansan67
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Wie schlüsselt man eine Lohnart bei der Umlage von Einmalbezug (Überstunden) bei einem französische Grenzgänger?

Hatte das schon jemand

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei Einmalbezügen wird grundsätzlich keine Umlage berechnet. Lediglich bei der Stammlohnart 877 - angesammelte Überstunden - wird Umlage abgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sansan67
Beginner
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Hallo,

Problem bei dieser Lohnart ist, dass sie  auch die LoSt jährlich berechnet. Ich habe aber einen Grenzgänger und dieser Betreag der Überstunden sollte auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 16 a einfließen.

Grüße

S. Monning

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo S. Monning,

wenn Sie die StLA 877 für Überstunden mit Umlage abrechnen, kann das Doppelbesteuerungsabkommen bzw. die Lohnsteuerbescheinigung nicht korrekt erstellt werden. Es erfolgt kein Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 16a.

Als Alternative können Sie die Überstunden monatlich abrechnen und nicht in Summe als Einmalbezug über die StLA 877. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Dok.-Nr.  5303331 - Mehrarbeitslohn / Überstunden (Beispiele für LODAS)

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Emjay
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Hallo,

 

gibt es hier inzwischen eine Lösung? Es gibt den Schlüssel 24 (laufender Bezug) und 25 (Einmalbezug) bei Doppelbesteuerungsabkommen, jedoch kein "Ersatz" für die Überstundenvergütung 74. Man müsste doch als Abrechnungsprogramm hier eine automatisierte Lösung finden können, damit die gesammelten Überstunden als Einmalbezug richtig abgerechnet werden können, bzgl. der Umlage. 
Für unseren Mandanten ist es unabdingbar bzgl. der Arbeitszeitkonten die Überstunden als Einmalzahlung zu vergüten.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Emjay,

 

eine spezielle Lohnart gibt es für diese Konstellation nicht.
Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Wir können dann mögliche Lösungen individuell mit Ihnen besprechen.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2024 15:49:09 von Christopher_Fürther
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