Hallo,
habe von einem Mandanten eine Arbeitsbesch. bekommen (AN ist 07/2013ausgeschieden), in denen ich 2012 bis 07/2013 bescheinigen soll. Datev hat diese Daten natürlich nicht mehr gespeichert und in Papierform habe ich auch nichts mehr vorliegen. Bevor ich jetzt alle Hebel in Bewegung setze: Muss ich dies so lange rückwirkend überhaupt noch bescheinigen? Meine Information ist nur die letzten 24 Monate.
Danke für eure Antworten.
Carmen Liebich
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Liebich,
klären Sie bitte mit dem jeweiligen Amt ab, wie lange rückwirkend eine Bescheinigung (z.B. Arbeitsbescheinigung) erstellt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
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Hallo Herr Hecker,
Danke für die Rückinfo.
Es ist mir schon klar, dass die Aufbewahrungsfristen einzuhalten sind. Allerdings sind alle Unterlagen beim Mandanten und der ist 400 km entfernt und die Betriebsprüfung (dieses Jahr) lief elektronisch. Somit komme ich nicht an die Unterlagen und muss extra eine DVD beauftragen, die ich ja auch bezahlen muss. Im Programm Auswertungen kann ich nur bis ins vorletzte Jahr die Unterlagen noch einsehen (aktuell bis 11/2013).
Liebe Grüße
Carmen Liebich
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Hallo Herr Hecker,
danke, dass ist ein toller Tipp.
Carmen Liebich