abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

carmenliebich
Einsteiger
Offline Online
12064 Mal angesehen

Hallo,

habe von einem Mandanten eine Arbeitsbesch. bekommen (AN ist 07/2013ausgeschieden), in denen ich 2012 bis 07/2013 bescheinigen soll.  Datev hat diese Daten natürlich nicht mehr gespeichert und in Papierform habe ich auch nichts mehr vorliegen. Bevor ich jetzt alle Hebel in Bewegung setze: Muss ich dies so lange rückwirkend überhaupt noch bescheinigen? Meine Information ist nur die letzten 24 Monate.

Danke für eure Antworten.

Carmen Liebich

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben