Hallo,
habe von einem Mandanten eine Arbeitsbesch. bekommen (AN ist 07/2013ausgeschieden), in denen ich 2012 bis 07/2013 bescheinigen soll. Datev hat diese Daten natürlich nicht mehr gespeichert und in Papierform habe ich auch nichts mehr vorliegen. Bevor ich jetzt alle Hebel in Bewegung setze: Muss ich dies so lange rückwirkend überhaupt noch bescheinigen? Meine Information ist nur die letzten 24 Monate.
Danke für eure Antworten.
Carmen Liebich
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