Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Mitarbeiter, der eine ukrainische Altersrente bezieht.
Im Reiter Allgemeine SV-Daten | Rentner hab ich "Altersvollrente in anderem Staat" erfasst.
Es kommt dann eine Meldung, dass in diesem Fall die PGS 119 und 120 nicht zulässig sind. Das heißt, ich schlüssle dann PGS 101.
Wie ist es dann mit dem BGRS?
Vermutlich darf ich dann auch nicht 3321 verwenden, sondern muss 1111 eingeben?
Weiß das jemand auf die Schnelle? Ich hab leider in den Hilfe-Seiten nichts passend gefunden.
Vielen lieben Dank.
Hallo @Aquarius,
für Altersvollrentner eines anderen Staates, welche nicht der deutschen Altersvollrente gleichgestellt sind, ist die Personengruppe 119 und 120 nicht zulässig.
Aus diesem Grund wird die Programm-Meldung ausgegeben und es ist eine andere Personengruppe auszuwählen.
Ob Sie in dem Fall die Personengruppe 101 geschlüsselt lassen können, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Welcher Beitragsgruppenschlüssel auszuwählen ist, lässt sich ebenfalls nicht rechtlich von uns beurteilen.
Bitte klären Sie die Angaben des Mitarbeiters mit einem deutschen Institut wie z. Bsp. Krankenkasse.