Wie erstelle ich in LuG das Konto für Wertguthaben, wenn ich einen Stundenlohnempfänger habe und damit keinen festen monatlichen Betrag? Ich habe versucht in der Lohnart 4460/4470 den Faktorschlüssel auf Std.lohn 1 zu ändern. Das ist jedoch nicht möglich , es kommt eine Fehlermeldung. Kann mir jemand helfen ?
Hallo,
der Aufbau des Wertguthabens kann mit den Lohnarten 4460 / 4470 nur mit Beträgen abgerechnet werden.
Bei einem Stundenlohnempfänger ermitteln Sie zunächst das gesamte Entgelt. Eine Hälfte wird ausgezahlt. Die andere Hälfte ist der Betrag, mit dem das Wertguthaben UV-pflichtig aufgebaut wird.
Dieser Betrag kann bei einem Stundenlohnempfänger monatlich variieren. Daher buchen Sie die Lohnart 4460 (oder 4470) jeden Monat in der Monatserfassung oder Sie erfassen den Bezug unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge und passen den Betrag monatlich mit einem neuen "gültig ab" an.
Weitere Informationen zum Thema Wertguthaben finden Sie in unserem Dokument 1035712 – Flexi-Gesetz: Wertguthaben / Entgeltguthaben.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Sehr geehrte Frau Preuß, vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich würde die 1. Variante wählen , die geleisteten Stunden mit dem halben Std.satz + 20 % Aufstockung auszuzahlen. Parallel dazu würde ich den selben Betrag manuell mit der LA 4470 in das Wertguthaben eintragen. (Funktioniert ja wie : Gesamtentgelt ermitteln und die Hälfte auszahlen und die andere Hälfte ansparen)
Wie ist das dann mit dem Abbau,
- welche Lohnart verwende ich da ?
- wie ist das mit dem Aufstockungsbetrag, rechnet es diesen dann nochmal automatisch zum Auszahlungsbetrag (den ich ebenfalls manuelle eintrage) drauf?
Das wäre noch wichtig für mich zu wissen.
Viele Grüße
Hallo,
für den Abbau des Wertguthabens ab Beginn der Freistellungsphase ist keine Lohnart erforderlich.
Lohn und Gehalt baut das Wertguthaben anhand der abgerechneten SV-pflichtigen Entgeltbestandteile automatisch ab. Die Lohnart 4470 setzen Sie ab Beginn der Freistellungsphase auf 0,00 EUR.
Der Aufstockungsbetrag wird unabhängig vom Wertguthabenabbau auch während der Freistellungsphase weiterhin abgerechnet.