Hallo liebe Datev-Community,
ich bin mir bei folgendem Sachverhalt unsicher und hoffe auf eure Hilfe:
[Vereinfacht dargestellt] Wir zahlen bei einem enstprechenden Versicherer 120€ - bestehend aus 100€ AN-Anteil + 20€ (pauschal 20% AG-Anteil) - für ein Wertguthaben ein. Bezüglich dem AG-Anteil stellt sich mir eine Fragen:
-> Bei DATEV gibt man zur Bildung eines Wertguthabens nur den AN-Anteil (100€) ein, der Betrag bei DATEV wird somit doch immer ein andere sein als der Betrag beim Versicherer. Wenn es zur Auszahlung kommt wird Datev entsprechend den AG-Anteil von selbst berücksichtigen? Die 20% pauschale des AG-Anteils ist aber nicht auf den Cent genau, wie verhält es sich mit den paar Cents differenz zwischen DATEV und Auszahlung?
Ich denke mal, dass hier einige Leute Erfahrungen mit Wertguthaben haben und mir helfen können.
Viele Grüße
Hallo,
der AG-Anteil zur Sozialversicherung, der pauschal mit 20 % versichert wird, wird von LODAS nicht abgebildet. Dieser ist selbst zu berechnen und an die Versicherung mit zu überweisen.
Der zurückgeführte Betrag in der Freistellungsphase wird als Gehalt steuer- und sv-pflichtig berechnet.
Wenn der pauschale Betrag und die echte Berechnung der Sozialversicherung eine Differenz aufweisen, ist diese entsprechend zu verbuchen. Dies erfolgt aber nicht über die Lohnabrechnung.
Hallo mkb1,
der Begriff Wertguthaben wird bei verschiedenen Vertragsarten verwendet.
Zum Beispiel Lebensarbeitszeit oder Altersteilzeit, es gibt aber auch noch weitere Vertragsmöglichkeiten.
Bitte zuerst benennen:
Wie kommt das Geld in welchen Vertrag ?
Damit wird auch klar ob es überhaupt versteuert und verbeitragt werden muss.
Grüße