Liebe Community,
ein Mandant sucht für Feriencamps (befristet für jeweils 2 Monate) Betreuer, welche nach Dienstplänen mit Pausen von Mo-So eingesetzt werden.
Nun hat sich eine Werkstudentin mit einem lfd. Werkstudentenvertrag (bei einem anderen AG) beworben und möchte für 2 Monate ihr Studium sowie die Werkstudententätigkeit ruhen lassen.
Vorgesehen war eine kurzfristige Beschäftigung, doch lt. Personalfragebogen war sie bereits von 01-04/22 kurzfristig beschäftigt und die Rahmenbedingungen sind daher für das lfd. KJ bereits ausgeschöpft.
Gibt es hier nur noch den normalen Abrechnungsweg mit PSG 101 sowie 1111 und StKl 6 (Nebenarbeitgeber), obwohl bereits eine studentische KV/PV vorhanden ist und wäre um Anregungen sehr dankbar?
MfG Helga
@helga2110 schrieb:.......Nun hat sich eine Werkstudentin mit einem lfd. Werkstudentenvertrag (bei einem anderen AG) beworben und möchte für 2 Monate ihr Studium sowie die Werkstudententätigkeit ruhen lassen.
Danach wäre sie sv-pflichtig mit St.-Klasse 1.
Die ELStAM als Hauptarbeitgeber ist durch den AG mit dem Werkstudentenvertrag blockiert und eine Ummeldung müsste auch dieser mittragen und dauert für die Abrechnung als Betreuerin zu lange.
Sorry und noch ein kleiner Nachtrag: Sie pausiert nur 1 Monat v.25.05.-25.06.22.
OK, dann sv-pflichtig mit St.-Kl. 6 würde ich annehmen. Mehrfachbeschäftigung ist ja wegen der Pause wohl kein Thema.