Guten Morgen Community,
ein Werkstudent hat im Juni 2023 seine Prüfung bestanden. Die Bescheinigung von der TH wurde am 30.06.2023 ausgestellt. Die Exmatrikulation endet lt Bescheinigung auf den 17.07.2023.
Meiner Meinung nach muss ich den Werkstudent zum 30.06.2023 abmelden, da im Juni ja schon bekannt war dass die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Ja, mit Ende des Monats der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung endet das Werkstudentenprivileg, unabhängig davon, wann die Exmatrikulation erfolgt. Also zum 30.06.
Hallo ,
vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
Moin,
im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung (Homepage | Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)) heißt es hierzu:
so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs (...) mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen
Hier könnte es also darauf ankommen, wie das Ergebnis mitgeteilt wurde (direkte Übergabe / Postweg). Wenn man sich für den Ablauf 07/2023 entscheidet, würde ich dies auf jeden Fall mit der KK klären.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Antwort. Werde den Sachverhalt mit der Krankenkasse klären.
Viele Grüße