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Werkstudent

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letzte Antwort am 04.07.2023 10:56:47 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Guten Morgen Community,

 

ein Werkstudent hat im Juni 2023 seine Prüfung bestanden. Die Bescheinigung von der TH wurde am 30.06.2023 ausgestellt. Die Exmatrikulation endet lt Bescheinigung auf den 17.07.2023. 

Meiner Meinung nach muss ich den Werkstudent zum 30.06.2023 abmelden, da im Juni ja schon bekannt war dass die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

 

Viele Grüße

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Ja, mit Ende des Monats der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung endet das Werkstudentenprivileg, unabhängig davon, wann die Exmatrikulation erfolgt. Also zum 30.06.

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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo ,

 

vielen Dank für die Unterstützung.

 

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung (Homepage | Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)) heißt es hierzu:

 

so wird die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs (...) mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als beendet angesehen

Hier könnte es also darauf ankommen, wie das Ergebnis mitgeteilt wurde (direkte Übergabe / Postweg). Wenn man sich für den Ablauf 07/2023 entscheidet, würde ich dies auf jeden Fall mit der KK klären.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die Antwort. Werde den Sachverhalt mit der Krankenkasse klären.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 04.07.2023 10:56:47 von Bonita66
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