Liebe Community,
ein Mandant von uns möchte einen Werkstudenten einstellen, der vermutlich teilweise innerhalb der Minijob-Grenze (EUR 603) verdienen wird.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass eine Betrachtung in die Zukunft erfolgen muss, welche zu dem Ergebnis kommt, dass der Verdienst im Durchschnitt über EUR 603 liegt.
Oder muss die Person monatlich anders gesteuert werden?
ein Mandant von uns möchte einen Werkstudenten einstellen, der vermutlich teilweise innerhalb der Minijob-Grenze (EUR 603) verdienen wird.
Blöd, aber aus Erfahrung wird man klug?!!
Der Werkstudentenstatus (0100) führt auf beiden Seiten zu den niedrigsten Abgaben. Beim nachträglichen umswitchen auf den Minijob (6100) kann die RV-Befreiung (6500) nicht mehr rückwirkend erreicht werden.
Inwieweit der, durchaus machbare, Wechsel zwischen beiden Beschäftigungsformen, und wie oft, innerhalb eines Jahres möglich ist, kann ich nicht beurteilen (evtl. DRV befragen).
Ich persönlich würde hier mit dem Werkstudenten anfangen, soweit die Zukunftsbetrachtung in etwa dahin deutet.