Liebe Community,
ein Mandant möchte bei seinem Werkstudent 100 angesammelte Überstunden auszahlen.
Das ist sozialversicherungsrechtlich doch nicht möglich, da somit der Werkstudentenstatus nicht mehr gegeben ist oder?
Vorab vielen Dank und viele Grüße.
Schönen Sonntag @SJ_2020 ,
kann folgendes TK-Beratungsblatt behilflich sein?
Gruß, vw
Edit:
die kumulierten Überstunden müssten in dem Fall (soweit es möglich ist) so wie ich ihn verstehe m.W. als Einmalbezug abgerechnet werden. Siehe Dok.-Nr.: 5303331.