Hallo zusammen,
mal eine bescheidene Frage in die Runde zu dem bei der Loh-/Gehaltsabrechnung mit Kurzarbeitergeld erzeugten
Abrechnungsbogen "Soll-/Istentgelt für Kurzarbeitergeld (KUG)".
Ist dieses Blatt auch dem Arbeitgeber und/oder dem Arbeitnehmer auszuhändigen oder verbleibt es als Nachweis der Berechnung lediglich in den Unterlagen der abrechnenden Kanzlei? Ich konnte dazu leider bisher nichts konkretes finden.
Vielen Dank im Voraus für konstruktive sachdienliche Hinweise.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nur auf Nachfrage oder zur Erklärung (im Nachgang). Die Soll-/Ist-Entgelte ersparen ja "nur" den Blick in die amtliche Tabelle 50 (bzw. 51) der Arbeitsagentur. Was natürlich extrem angenehm ist, wenn z.B. noch Feiertags-KUG hinzukommt.
Vielen Dank, CRO.
Hallo,
das Arbeitsamt wirft gern mal einen Blick drauf wenn anschließend eine Überprüfung ansteht.
Hab noch nicht erlebt, dass ein Mitarbeiter danach gefragt hat.
Ich würde es nicht mitschicken. Führt wahrscheinlich zu einer Menge Nachfragen die man im Moment lieber vermeiden will.