Hallo,
wir haben bei uns Wellpass und da der Wert über die 50,00 € kommen, lasse ich es bei den beiden Mitarbeitern jetzt über die Lohnart 843 laufen. Der AG übernimmt die pauschale Steuer und auch den SV-Anteil, also habe ich die Lohnarten 844 und 845 angelegt.
Mir ist jetzt aufgefallen, dass die pauschale Steuer, die ja von dem Arbeitgeber übernommen werden soll, in der Nettoabzugslohnart enthalten ist.
Der SV-Betrag nicht, was ja auch nicht soll.
Musst ich jetzt extra eine Nettobezugslohnart einrichten, damit den Arbeitnehmern die pauschale Steuern nicht abgezogen wird?
Was meinst du mit Nettoabzugslohnart?
Normal sollte der Sachbezug LA843 im Brutto auftauchen.
Zusätzlich dann im Brutto die LA 844 und 845 für Steuern und SV.
Die Steuern und SV Abgaben sind dann in den abgezogenen Gesamtkosten bereits enthalten, sodass kein erneuter Nettoabzug notwendig ist.
Lediglich die Summer der LA843 (Sachbezug) muss im Netto auftauchen, da dies als Gutschein/Sachbezug ausgezahlt wird.
Hallo @LindaTu1 ,
kann es sein, dass an anderer Stelle ggf. die Abwälzung der Pauschalen LSt auf den Mitarbeiter nicht ausgeschlossen wurde? Nur so als Idee; wo genau, kann ich nicht sagen ...
VG
@Claudia- Korrekt, aber die Lohnarten 843 muss grundsätzlich auch einen Nettoabzugslohnart haben.
Ansonsten würde ich einen Fehlermeldung kommen.
Anders würde es auch keinen Sinn machen, da der Mitarbeiter ansonsten nicht nur den Sachbezug bekommt, sondern auch noch mal den Nettobetrag des Sachbezuges oben drauf. Die Lohnart 843 ist ja nur dafür da, damit die Versteuerung und Verbeitragung vernünftig angewendet wird.
@lohnexperte Ich habe den Fehler gefunden. Ich hätte bei der Lohnart 845 für die Steuer den Nettoabzug rauslassen müssen.
Ja die LA 843 Sachbezug benötigt einen Nettoabzug, der Rest aber nicht nicht.