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Welche Daten werden für den Abruf der Kinderdaten benötigt?

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letzte Antwort am 14.10.2025 14:26:04 von Matthias_Platz
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Kerstin69
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
216 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

welche Daten müssen bei einem neuen Mitarbeiter erfasst sein wenn man die Anmeldung zum Abruf der Kinderdaten manuell anstoßen möchte?

 

Um die 7 Tage Frist bei der Anmeldung eines Mitarbeiters einzuhalten möchten wir diese manuell auslösen. Ich habe versucht die Anmeldung zu erstellen wenn die Personalien incl. SV-Nummer und die Steuer ID erfasst waren, da hat das Programm die Anmeldung nicht erstellt. Muss die Krankenkasse auch noch erfasst sein?

 

Kann mir da jemand weiterhelfen?

 

Viele Grüße

 

XYZ1
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
194 Mal angesehen

Guten Morgen,

für den Abruf der ELStAM-Kinderdaten (Meldedialog Kinderfreibeträge) gelten bestimmte Voraussetzungen, damit DATEV die Anmeldung überhaupt erzeugt.

Notwendige Angaben beim Mitarbeiter:

  • Personalien (Name, Geburtsdatum, Adresse)

  • Steuer-ID des Mitarbeiters

  • Sozialversicherungsnummer

  • Beschäftigungsbeginn (korrekt erfasst im Personalstamm)

  • Krankenkasse muss ebenfalls hinterlegt sein – sonst wird die Anmeldung nicht erzeugt.

Hintergrund:
Die Krankenkasse ist Pflichtangabe, weil der Datenaustausch im Rahmen der elektronischen Meldungen über den GKV-Kommunikationsserver läuft. Fehlt die Krankenkasse, blockiert DATEV die Meldung.

Zur 7-Tage-Frist:

  • Diese beginnt mit dem Beschäftigungsbeginn.

  • Wenn die Stammdaten vollständig erfasst sind, kannst du die Anmeldung manuell anstoßen über:
    Extras → Elstam → Anmeldung zum Abruf der Kinderdaten.


👉 Kurz: Ja, die Krankenkasse muss zusätzlich erfasst sein. Erst dann erstellt DATEV die Anmeldung zum Abruf der Kinderdaten.

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Kerstin69
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
156 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort. 

Ich habe das mal so ausprobiert. Es klappte erst als ich auch noch den Beitragsgruppenschlüssel hinterlegt habe.

Ich arbeite mit Lohn und Gehalt, da muss ich den Abruf über Abrechnung/Abruf Kinderdaten anstoßen. Oder übersehe ich da was?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
70 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie Abrechnungsunabhängig die Kinderdaten für alle oder einzelne Mitarbeiter abrufen wollen, gehen Sie wie folgt vor:


Auf Mitarbeiterebene oder Mandantenebene im Menü: Abrechnung | Abruf Kinderdaten An- und Abmeldung (DaBPV) wählen.


Die An- oder Abmeldung wird für den Mitarbeiter erstellt. Bei Anmeldung erfolgt die Rückmeldung der Kinderdaten automatisch.


Weitere Informationen zum Abruf der Kinderdaten können Sie dem Dokument 9233700 Kinderanzahl und Elterneigenschaft für die Berechnung des PV-Beitrags berücksichtigen (DaBPV).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.10.2025 14:26:04 von Matthias_Platz
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