Hallo zusammen,
seit 01.10.2024 gibt es ja wohl eine neue Funktionsweise hinsichtlich der weitergewährten AG-Leistungen bei EEL.
Konkret bekommen wir nun z. B. bei Mitarbeitern, bei denen wir die Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" erfasst haben UND die ein JobRad nutzen, in der Abrechnung den folgenden Hinweis:
"Die weitergewährte Arbeitgeberleistung kann nicht automatisch ermittelt werden. Unter Personaldaten|Entlohnung|Festbezüge,Register Festbezüge wurde eine weitergewährte Arbeitgeberleistung (Lohnart .... erfasst. Die Buchung(en) der Lohnart ist/sind in Summe negativ. Erfassen Sie ggf. die weitergewährte Arbeitgeberleistung manuell unter Personaldaten|Beschäftigung|Fehlzeiten im Feld Weitergewährte AG-Leistung brutto."
Dass die Lohnart in Summe negativ ist, ist logisch, denn hierbei handelt es sich um die Leasingrate vom Fahrrad.
Mir stellt sich nun die Frage, ob in diesen Fällen tatsächlich der Wert (positiv) bei der entsprechenden Fehlzeit unter "Weitergewährte Arbeitgeberleistung" erfasst werden muss. Denn eine Abrechnung des Kinderkrankengelds ist ja auch ohne diese Eingabe möglich (nur Hinweis, kein Fehler). Ich habe es beim Probeabrechnen jetzt im Januar mal so probiert, und es kommen keine anderen Werte raus.
Nur im DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung ist ganz unten bei "Es werden Informationen zur Höhe der Entgeltersatzleistung benötigt das Kreuzchen dann bei "Ja" statt "Nein" gesetzt, deswegen habe ich mich bisher nicht getraut, das so zu abzurechnen.
Wie immer vielen Dank vorab für jede Hilfe 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Stephie_Lorenz,
bei der automatischen Ermittlung der weitergewährten Arbeitgeberleistung werden alle laufenden SV-pflichtigen Lohnarten berücksichtigt, für die unter Personaldaten | Entlohnung in der Spalte Kürzung den Eintrag Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat kürzen oder Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen hinterlegt ist.
Da die Leasingrate des Fahrrads allerdings nicht als weitergewährte Arbeitgeberleistung zu werten ist, müssen Sie diesen Wert bei der Fehlzeit nicht als solche erfassen.
Damit im DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung der Haken bei "ja" nicht mehr gesetzt ist, müssen Sie noch das Kontrollkästchen "Rückmeldung der Entgeltersatzleistung" deaktivieren.
Vielen Dank Herr Fürther 😊 Ich dacht mir schon dass das Fahrrad hier nicht relevant ist, wollte aber vorsichtshalber einfach nochmal nachfragen.
Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende!
Gerne 🙂
Danke, Ihnen auch ein schönes Wochenende! 🙂
kurze Nachfrage:
In der LODAS Vorerfassung kann ich solche Einstellungen bei den Bezügen einstellen (Teilmonat kürzen oder nicht).
Wie wird das eingestellt bei der neuen Monatsdatenerfassung? Angenommen, eine Mitarbeiterin bekommt neu den Zuschuss zum JOB-Ticket. Jetzt ist sie mit Kind krank, ihr Gehalt wird gekürzt, aber der Zuschuss soll nicht gekürzt werden. Momentan seh ich da nichts bei der Erfassung der Monatsdaten.
Viele Grüße
ManjaT
Hallo ManjaT,
in der Monatsdatenerfassung werden nur Bewegungsdaten erfasst.
In DATEV Personal gibt es die Anwendung "Mitarbeiter". Diese Anwendung wird in Zukunft um weitere Änderungsmöglichkeiten erweitert.
Informationen finden Sie auch in unserem Dokument DATEV Personal: Ausblick auf geplante Neuerungen unter Punkt 2.2.
Gestern kam ja die Meldung, dass die LODAS Vorerfassung zum 30.06.2025 abgeschalten wird.
Ich habe ein wenig Bauchschmerzen damit, da "Neuerungen" eher eine mittlere Katastrophe sind und aufgezeigte Mängel eine Ewigkeit benötigen, um diese auszubessern (Auftragswesen next, Suchfunktion bei der Datenänderung Mitarbeiter, etc).
Momentan kann ich unser Lohnbüro extrem entlasten, so dass uns dieses weniger in Rechnung stellen kann, indem ich alles in die LODAS Vorerfassung eintragen und ändern kann.
Aber ich befürchte, dass uns die Änderung sehr viel mehr Geld kosten wird, da das Lohnbüro den Großteil selber machen muss.
Wenn es eine Pilotierungsphase gibt, würde ich gern sofort dran teilnehmen.
VG
Manja T
@ManjaT schrieb:
Wenn es eine Pilotierungsphase gibt, würde ich gern sofort dran teilnehmen.
Hallo @ManjaT,
als Nächstes startet die Pilotierung der Modernisierung von Auswertungen Personalwirtschaft.
Wenn Sie dabei mitwirken wollen, können Sie sich gerne über einen Servicekontakt an uns wenden.
Hallo Community,
so ganz verstehe ich die Anweisungen nicht, die zum Erfolg führen sollen...
Annähernd gleichen Fall habe ich nun zu lösen, leider auch noch über den Jahreswechsel:
Arbeitnehmer geht nach Krankheit ab 15.12.2024 in Krankengeld (bis 14.01.2025), hat ein E-Bike mit Gehaltsumwandlung der Leasingrate. Da ich lediglich die Fehlzeit erfasst habe, bekomme ich auch den oben beschriebenen Fehlertext - aber leider keine Unterbrechungsmeldung zum 14.12.2024.
Ich kann jetzt nur vermuten, dass dies mit den weitergewährten Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang steht, weil das Programm keine Unterbrechung annimmt?
Der Mitarbeiter ist zum 28.02.2025 ausgeschieden, auch hierfür erhalte ich nur eine Abmeldung ohne das die Unterbrechung bis zum 14.01.25 berücksichtigt wird (Abmeldung Grund 30 für 01.01.-28.02.25). Diese Meldung wird nun von der Krankenkasse moniert und es wird um Korrektur gebeten, da bis 14.01.2025 Krankengeld bezogen wurde.
Was kann ich nun machen, damit von DATEV LODAS die korrekten Meldungen erstellt werden - oder müsste ich der Krankenkasse mitteilen, dass aufgrund der Weiternutzung des E-Bikes faktisch keine Unterbrechung in voller Verdiensthöhe vorliegt?
@Christopher_Fürther
siehe obiges Problem - müsste ich dafür einen neuen Thread erstellen? Thematisch passt die Frage ja doch auch in diesem...
Hallo @UllaCH,
eine Unterbrechungsmeldung bei Krankengeld wird bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt erstellt.
Bei einer Fehlzeit 15.12.2024 bis 14.01.2025 ist weder der Dezember noch der Januar voll unterbrochen, sodass von LODAS richtigerweise keine Unterbrechungsmeldung erstellt wurde.
Vielen Dank Herr @Christopher_Fürther
dann scheint der Fehler in meinem Fall bei der Krankenkasse zu liegen, die eine Abmeldung ab Unterbrechungsende haben will... 🤔
für mich ist das Problem damit gelöst.