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Wegen BG weiter mtl. senden?

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letzte Antwort am 24.05.2023 07:46:12 von Kristin_Frohmeyer
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant hatte bis 06/2021 einen Mitarbeiter.
Danach war da keiner mehr.
Jetzt soll aber doch wieder einer eingestellt werden.

 

Müssen die Daten wegen der BG dann immer weiter
gesendet werden?
Kann man das evtl. beschleunigen (zb hochsetzen
auf 12/2021, senden, dann hochsetzen auf 12/2022
und ab dann mtl. senden bis 05/2023)
oder
muss man jeden einzelnen Monat ab 06/2021 bis

05/2023 senden?

 

Vielen Dank im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
305 Mal angesehen

Abrechnungen für 2021 können Sie gar keine mehr senden.

 

 

Was haben Sie denn der BG in 06/2021 gemeldet? Hier müsste ja eine Meldung "Mitgliedschaft beenden" erfolgt sein. In dem Fall müsste eigentlich ein Hochsetzen auf 05/2023 möglich sein und die Mitgliedschaft dann wieder reaktiviert werden.

 

 

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Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Ach ja, 2021 geht gar nicht mehr.

Richtig, die Mitgliedschaft war ja abgemeldet - das hatte ich völlig vergessen.

 

Wie kann das angehen, dass die BG aber jetzt trotzdem einen Bescheid mit

Arbeitnehmerversicherung an den Mandanten verschickt, obwohl die Mitglied-

schaft abgemeldet ist?

Wofür macht man denn die Abmeldung, wenn die das ignorieren...

 

Auf der letzten BG-Meldung steht auch drauf, dass die Mitgliedschaft beendet

ist, also das wurde definitiv gesendet.

 

 

Zum Hochsetzen:

Da kriege ich die Mitteilung, es gäbe noch nicht gesendete Änderungen.

Ich weiß nichts von derartigen Änderungen. 🙄

Verschwindet das, wenn ich die Stammdaten in 01/2022 noch einmal sende

oder wie bekomme ich das weg?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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269 Mal angesehen

@Tanja534  schrieb:

 

 

Auf der letzten BG-Meldung steht auch drauf, dass die Mitgliedschaft beendet

ist, also das wurde definitiv gesendet.

 

 


Das würde ich der BG doch mal als Nachweis zusenden. Gab es denn nicht Ende 2021 / Anfang 2022 auch einen Bescheid?

 


@Tanja534  schrieb:

 

 

 

Zum Hochsetzen:

Da kriege ich die Mitteilung, es gäbe noch nicht gesendete Änderungen.

Ich weiß nichts von derartigen Änderungen. 🙄

Verschwindet das, wenn ich die Stammdaten in 01/2022 noch einmal sende

oder wie bekomme ich das weg?


Was sagt denn das Stammdatenänderungsprotokoll unter Abrechnung | Stammdatenänderungsprotokoll?

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Tanja534
Aufsteiger
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206 Mal angesehen
Das würde ich der BG doch mal als Nachweis zusenden. Gab es denn nicht Ende 2021 / Anfang 2022 auch einen Bescheid?

Den gab es wohl, der dürfte aber beim Mdt in den Akten verschwunden sein.

Von einer Zahlung an die BG hab ich bisher nichts gesehen, sonst hätte ich das schon vorher bemerkt.

 

 


Was sagt denn das Stammdatenänderungsprotokoll unter Abrechnung | Stammdatenänderungsprotokoll?

Da steht was von "An- und Verkauf, Reparaturen" und dann nur noch "Reparaturen".

 

 

Das ist offenbar die Änderung, die noch gesendet werden muss.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
110 Mal angesehen

Hallo,


das Hochsetzen muss immer alleine in eine Verarbeitung eingehen und verarbeitet werden. Wenn noch nicht verarbeitete Stammdaten am PC vorhanden sind, erhalten Sie dazu einen Hinweis.


Senden Sie in diesem Fall die Stammdaten einen Verarbeitungslauf vor dem Hochsetzen ins Rechenzentrum. Das eigentliche Hochsetzen können Sie erst einen Verarbeitungslauf später im Rechenzentrum verarbeiten lassen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.05.2023 07:46:12 von Kristin_Frohmeyer
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