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Wechsel von gesetzlicher in freiwillige Versicherung LODAS

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letzte Antwort am 08.02.2022 11:38:24 von lisa4
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margarete
Beginner
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Hallo an alle! Zwei Mitarbeiter überschreiben im Jahr 2019 die JAEG und auch im Jahr 2020. Ich muss sie also im Dezember 2019 von der alten Beitragsgruppen abmelden und in der neuen ab Januar 2020 anmelden.

 

Wann genau führe ich bei LODAS den Beitragsgruppenwechsel durch? Ich würde vor der Dezember-Abrechnung 2019 bei beiden Mitarbeitern im Bearbeitungsmonat 01/2020

den Beitragsgruppenschlüssel von 1,1,1,1 auf 9,1,1,1 ändern. Zusätzlich bei  SV/freiwillige Versicherung die betreffende Krankenkasse neu eintragen. Sie bleiben beide in ihrer alten Krankenkasse,

wollen sich auch nicht privat versichern.

 

Wird dadurch die SV-Meldung 32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel ausgelöst? Und auch die Meldung 12 Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel?

 

Wäre Euch sehr dankbar für eine Antwort, ob dieses Vorgehen so korrekt ist mit der Dezember-Abrechnung oder muss ich das alles erst im Januar mit der Januar-Abrechnung machen?

 

Besten Dank für Eure Antworten! 

 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
4264 Mal angesehen

Hallo,

 

es reicht aus, wenn Sie die Änderung mit dem Lohn für Januar 2020 einpflegen, da die SV-Meldungen erst mit der Januar Abrechnung 2020 erstellt werden.

 

Gruß

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margarete
Beginner
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Nachricht 3 von 7
4249 Mal angesehen

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Muss ich außer den beiden Sachen (Änderung des Beitragsgruppenschlüssel von 1,1,1,1 in 9,1,1,1 und bei

SV/ freiwilliger Versicherung die Krankenkasse neu eintragen) noch irgendetwas beachten im Lodas?

 

Vielen Dank für eine kurze Antwort schon im voraus.  

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 7
4242 Mal angesehen

Nein, das sind alle notwendigen Änderungen.

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lisa4
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Guten Morgen,

 

das Thema hier ist zwar schon etwas älter, aber ich habe dazu noch eine Frage:

Gleicher Sachverhalt wie oben. Habe zum 01.01.2022 die Umschlüsselung auf 9111 vorgenommen und die freiwillige (gesetzliche) Versicherung eingegeben.
Müsste auf der  Gehaltsabrechnung jetzt nicht aber im Feld KV Brutto/PV Brutto die Beitragsbemessungsgrenze (also derzeit 4.837,50)  stehen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
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Nein, das KV- und PV-Brutto wird nur bei einer kv-pflichtigen Tätigkeit ausgewiesen.

 

Da die Tätigkeit jetzt zu einer freiwilligen Krankenversicherung führt, erfolgt kein Ausweis der BBG (auch wenn die Beiträge letztlich auf diesen Betrag berechnet werden).

lisa4
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
3954 Mal angesehen

Herzlichen Dank!

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letzte Antwort am 08.02.2022 11:38:24 von lisa4
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