Hallo,
wir arbeiten mir LODAS und haben folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter war bisher als kurzfristig Beschäftigter angestellt. Nun stellt sich heraus, dass er weiter beschäftigt werden soll, als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.
D.h. er wechselt von Personengruppe 110 in 101.
Kann ich das unter derselben Personalnummer machen, mit zwei Beschäftigungszeiträumen?
Bleiben dann die Angaben zur Beschäftigung für die vergangenen Bearbeitungsmonate bestehen und ich ändere mit der Personengruppe nur den aktuellen und die zukünftigen Monate?
Oder muss ich eine neue Personalnummer anlegen?
Vielen Dank!
myview
Hallo,
Sie müssen nicht unbedingt einen 2. Beschäftigungszeitraum anlegen. Bei einem Wechsel zum Monatsende brauchen Sie nur die entsprechenden Schlüsselungen vornehmen und fertig.
Außerdem können Sie dadurch noch jederzeit Nachberechnungen für die Vormonate erledigen. Das würde bei einem neuen Beschäftigungszeitraum nicht mehr gehen.
Gruß
Hallo Frau Krömer,
also nach meiner Ansicht müssen die Monate mit Personengruppe 110 in 101 geändert und korrigiert werden, da der Mitarbeiter die Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung (Student, keien Berufsmäßigkeit) nicht (mehr) erfüllt.
Grüße
Hallo,
grundsätzlich verbleibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem bekannt ist, dass keine kurzfristige Beschäftigung mehr vorliegt. (vgl. Punkt 3.2 Geringfügigkeits-RL)
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
danke für die Info. Wieder was dazugelernt 🙂
Grüße