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Wechsel KV freiwillig in PV rückw. 03/2023

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letzte Antwort am 24.07.2025 15:13:46 von Lex123AH
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reibert
Aufsteiger
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Guten Morgen Zusammen,

 

wie und wo genau muss im Lohn und Gehalt, der Wechsel bzgl. KV freiwillig in KV/PV privat versichert erfasst werden?

 

KV freiwillig (Kategorie Gesetzl. KV) AOK.... kann man doch nicht einfach löschen?

Kann da ein Ende eingegeben werden?

 

KV/PV privat versichert (unter Privatversicherung) ist nun die Signal Iduna erfasst, von Prinzip noch beide KK aktiv?

 

Bei den SV Meldungen - AN/Abmeldung Beitragsgruppenwechsel immer noch bei der AOK....

 

LG hh

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


beenden Sie die freiwillige Krankenversicherung in den Mitarbeiterdaten unter Stammdaten | Sozialversicherung | gesetzliche Krankenkasse. Dazu erfassen Sie eine neue Historie mit gültig ab dem Monat, ab dem der Mitarbeiter privat krankenversichert ist. Die Angaben in der Freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung setzen Sie auf "keine Angabe" und löschen ggf. erfasste Beträge.


Auch wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, muss eine gesetzliche Krankenkasse in den Mitarbeiter-Stammdaten erfasst sein. Die gesetzliche Krankenkasse ist die Einzugsstelle für die Pflichtbeiträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.


Weitere Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1004254 - Beitragszuschuss erfassen für privat versicherte Arbeitnehmer - Beispiele Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lex123AH
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Guten Tag zusammen, 

 

ich habe ein ähnliches Thema. 

Meine MA trat am 01.03.2025 bei uns ein, sie war erst gesetzlich versichert, dann hatten wir sie aufgrund ihres Einkommens als freiwillig versichert geändert, nun hat sie mir eine Bescheinigung ihrer Privatversicherung eingereicht. Sie ist nun rückwirkend ab dem 01.03.2025 privat versichert. Ich verwende Lohn und Gehalt.

 

Nun habe ich im Reiter "Gesetzliche Krankenversicherung" bei "Angaben bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung" die Einstellung bei der Freiw. KV und PV zu "keine Angabe" geändert und das Datum "3/2025" stehen gelassen. Im Reiter "Private Versicherung" habe ich ebenfalls den "3/2025" eingetragen und die üblichen Daten und die Beträge aus der Bescheinigung eingegeben. In der Probeabrechnung habe ich nun festgestellt, dass meine MAin so ein sehr hohes Netto bekommen würde. Die Beiträge der freiw. V. und der PKV/PPV gleichen sich irgendwie nicht aus. Was habe ich falsch gemacht oder habe ich hier einen Denkfehler? 

 

Um eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. 

 

Viele Grüße

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Payroll
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Hallo @Lex123AH,

 

in der Regel wird der Arbeitgeberzuschuss an den Mitarbeitenden ausgezahlt (andernfalls ist das Feld Firmenzahler zu aktivieren). Diese erhöht den Auszahlungsbetrag.

 

Beste Grüße!

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Lex123AH
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Hallo Payroll, 

 

vielen Dank für deine Antwort! Das Feld "Firmenzahler" habe ich nicht aktiviert, da wir die Hälfte des Beitrags übernehmen. Sorry, wenn ich nochmal blöd fragen muss, aber woher kommt der hohe Betrag? In meinem Kopf gleicht sich das doch aus und das Netto sollte sich nicht so drastisch verändern, auch wenn es sich um eine rückwirkende Berechnung über 4 Monate handelt?

 

viele Grüße

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Payroll
Aufsteiger
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Hallo @Lex123AH,

 

bei einem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer wird der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung in der Regel (Firmenzahler) durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen.  Der Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers vermindert sich also auch um den Arbeitnehmeranteil. 

 

Der privatversicherte Arbeitnehmer erhält den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung als Netto-Bezug. Zudem erfolgt auf der Entgeltabrechnung kein Abzug des Arbeitnehmeranteils, da er den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung selbst - außerhalb der Entgeltabrechnung - überweist.

 

Beste Grüße!

Lex123AH
Beginner
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Hallo Payroll, 

 

jetzt komme ich mit. Na klar!

Die MA muss die hälftige PKV/ PV an die private Krankenversicherung überweisen. Danke fürs "auf die Sprünge helfen"! 

 

Viele Grüße

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Payroll
Aufsteiger
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Hallo @Lex123AH,

 

zur Sicherheit, der Arbeitnehmer überweist den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag.

 

Beste Grüße!

Lex123AH
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Ja das war gemeint, aber danke! 🙂 

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8
letzte Antwort am 24.07.2025 15:13:46 von Lex123AH
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