Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Fehlzeit bei einer weitergeführten Personalnummer.
Der AN war bisher als Auszubildender tätig, nach erfolgreichem Abschluss erfolgte die Übernahme in ein Anstellungsverhältnis. Für die Umsetzung habe ich mich für die Variante mit einer neuen Personalnummer entschieden. Weiterführende Personalnummer (alte PNR), bisherige PNR (neue PNR), Ersteintrittsdatum habe ich jeweils erfasst.
Es wird korrekt abgerechnet.
Jetzt ist der AN kurz nach Wechsel erkrankt.
Die Fehlzeit lässt sich nicht abrechnen bzw. kein AAG Antrag stellen, weil die Wartezeit von 4 Wochen nicht eingehalten worden sein soll. Ist das Korrekt? Ist das arbeitsrechtlich so bei nahtlosem Übergang von Azubi auf Anstellung?
Der AN ist doch schon mehrere Jahre im Betrieb.
Oder wo liegt mein Erfassungsfehler?
Vielen Dank für die Unterstützung.
mfg
Thorsten Kühne
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Thorsten,
du kannst unter Personaldaten -> Schnellerfassung -> Beschäftigung das alte Eintrittsdatum eingeben und anhaken, dass es für AAG-Anträge genutzt werden soll.
Hallo,
vielen Dank.
OMG, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das Kästchen hatte ich irgendwie übersehen...
Das Problem habe ich aber leider weiterhin.
Irgendwas muss "da klemmen". Ich hatte die Fehlzeit entfernt, Stammdaten gesendet.
Dann neue Erfassung der AU, mit Probeabrgn. kam der gleiche Hinweis kein AAG Antrag wg. Wartezeit....
Haben Sie noch eine Idee, woran das liegen könnte?
Mfg
Thorsten Kühne
Das Eintrittsdatum und der Haken ist auch im "neuen" Eintrittsmonat eingetragen?
Wenn du es jetzt im Dezember einträgst, der Antrag aber für November erstellt werden soll, wird es vermutlich nicht gehen.
Hallo, und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, daran hat es gelegen.
Wie war das gleich mit dem Wald und den Bäumen....
Ich glaub, ich schau' mal ob der Chef schon die Urlaubsanträge für 2023 hat 🙂
Danke nochmal für die Hilfe.
Freundliche Grüße
Thorsten Kühne