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Warnung 42 Tage LFZ

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letzte Antwort am 15.10.2026 15:23:03 von cro
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iu2
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hey, normalerweise kam doch immer ein Warnhinweis, dass die 42 Tage LFZ überschritten werden. Dieser kommt jetzt bei uns nicht mehr. Weißjemand etwas dazu?

cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
386 Mal angesehen

Mache schon einige Jahrzehnte Lohn. Den 42er hätte ich auch schon länger gerne. Helfe mir mit z.B. Fristenrechner & Fristenkalender für Entgeltabrechnung und trage das dann schon mal in den Kalender.

Charisma
Beginner
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Nachricht 3 von 6
273 Mal angesehen

Hallo,

 

ich nutze zwar Lodas, aber das könnte vielleicht in beiden Programmen gleich sein:

 

Bei der Erfassung der Fehlzeit bekommt man den Hinweis, dass die LFZ-Frist überschritten ist, da die Prüfung vom Programm hier in "Echtzeit" erfolgt.

 

Die rückgemeldeten Daten der Krankenkasse werden "starr" übernommen und daher kann keine Prüfung erfolgen. 

Ob es da noch Nachbesserungen von DATEV geben wird, weiß ich nicht, aber falls ja, vermutlich nicht gleich heute oder morgen...

 

Bei Lodas sende ich eine Probeabrechnung mit Prüflauf für die zu sendenden Daten, vielleicht gibt es bei der Simulation in LuG da dann auch ein Hinweis im Verarbeitungsprotokoll/interaktivem Fehlerprotokoll?

 

Viele Grüße

Charisma

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cro
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267 Mal angesehen

Bei Lodas sende ich eine Probeabrechnung mit Prüflauf für die zu sendenden Daten, vielleicht gibt es bei der Simulation in LuG da dann auch ein Hinweis im Verarbeitungsprotokoll/interaktivem Fehlerprotokoll?

Das geht in LuG nicht. Da es sich um ein Offline-Lösung/ on-Premises-Verarbeitung handelt. Also keine RZ-Rückmeldung zu einer Probeabrechnung.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,


Lohn und Gehalt geht grundsätzlich davon aus, dass Krank-Buchungen bei einem Mitarbeiter aufgrund der gleichen Krankheit erfasst werden. Es wird geprüft, wie häufig z. B. der Ausfallschlüssel K - Krankheit (Lohnfortzahlung) in den letzten 12 Monaten erfasst wurde. Wenn mehr als 42 Tage erkannt wurden, wird der Hinweis #LN16412 bei der Probe-/Lohnabrechnung ausgegeben.


EAAG: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen (42 Kalendertage). Im Zeitraum ab dem TT.MM.JJJJ wurden X Tage ermittelt. Diese Ermittlung geht von der gleichen Erkrankung aus.
>> Überprüfen Sie ggf. mit einer Anforderung von Vorerkrankungszeiten, ob unterschiedliche Erkrankungen zu Grunde liegen.
Passen Sie ggf. den Ausfallschlüssel im Kalender an (z. B. ‚K6‘ bei Krankengeldanspruch) und wiederholen Sie die Lohnabrechnung.

 

Zudem wird der Fehler #LN16416 ausgegeben, wenn im Kalender ein zusammenhängender Zeitraum vorhanden ist, der mehr als 6 Wochen umfasst. Zeiträume des Vorjahrs werden ebenfalls geprüft. Aktuelle AAG-Anträge werden nicht erstellt.


EAAG: Gemäß Par. 3 Abs. 1 EFZG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen.
Sie haben aber einen Krankheitszeitraum vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ erfasst.
>> Überprüfen Sie Ihre Eingaben unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten.


Weitere Infos finden Sie in den Dokument und hier.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
cro
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@Gökhan_Aras  Danke.

 

Lohn und Gehalt geht grundsätzlich davon aus, dass Krank-Buchungen bei einem Mitarbeiter aufgrund der gleichen Krankheit erfasst werden. Es wird geprüft, wie häufig z. B. der Ausfallschlüssel K - Krankheit (Lohnfortzahlung) in den letzten 12 Monaten erfasst wurde. Wenn mehr als 42 Tage erkannt wurden, wird der Hinweis #LN16412 bei der Probe-/Lohnabrechnung ausgegeben.

 

Da liegt das Problem diese Hinweises aus meiner Sicht. Es geht ja um die zusammenhängen 42 Tage. Daher habe ich diesen Hinweis längst kanzleiweit rausgefiltert.

 

Nachtrag:

Extrembeispiel: Ist ein AN im Jan 22 und im Feb nochmal 21 wg. unterschiedlicher Ursachen mit -K- geschlüsselt, habe ich den Hinweis weitere 10 Monate an der "Backe". Das reicht mir  übrigens auch, wenn das in 2-3 Monaten im Kalenderjahr so passiert.

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letzte Antwort am 15.10.2026 15:23:03 von cro
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