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Warenentnahmen durch GmbH-Gesellschafter

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letzte Antwort am 02.02.2023 09:23:54 von t_r_
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Isabel08
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Hallo,

 

habe eine Gastronomie GmbH. Früher wurden die Pauschbeträge der Sachentnahmen noch über privat eingebucht (als es noch ein Einzelunternhemen war). Jetzt bei der GmbH kann ich das ja höchsten auf das Konto Verbindlichkeiten ggü. GmbH-Gesellschafter buchen. Aber nach ein paar Monaten/Jahren platzt ja diese Konto bzw. müsste das ja vom Gesellschafter ausgeglichen werden. Also müsste ich dies doch über den Lohn erfassen oder? Gibt es hierzu ein Dokument wie ich das in LODAS Abrechne. Finde dazu nichts.

 

Danke und Grüße

 

diplodocus
Fortgeschrittener
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Warum dann muss er halt was zurückzahlen.

Das ist ein Darlehen.Verrechnungskto

Gruss

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Isabel08
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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ich kann doch nicht von Ihm erwarten, dass der die Höhe der Pauschbeträge an die GmbH zurück zahlt?! ...

Meiner Meinung nach muss das über den Lohn erfasst werden. Private Kfz-Nutzung rechne ich ja auch über den Lohn ab und hab ich vor der GmbH noch eingebucht über das Konto 1880.

Da kann ich doch auch nicht sagen, zahl die Höhe der Privatnutzung an die GmbH zurück.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


rechtlich können wir nicht beurteilen, wie der entsprechende Sachbezug abzurechnen ist.


Im Hilfe-Dokument 5303358 finden Sie eine Erläuterung wie ein Sachbezug und der damit verbundene geldwerte Vorteil abgerechnet werden kann.
Alternativ steht Ihnen auch das Dokument 1035160 zur Verfügung. In diesem finden Sie eine Anleitung wie ein pauschal versteuerter Sachbezug abgerechnet werden kann.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
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Ist der Gesellschafter Angestellter der GmbH oder nur Gesellschafter?

 

Als Angestellter der GmbH müsste es sich um Sachlohn handeln. Dieser ist grundsätzlich - wie bei jedem anderen Arbeitnehmer zu behandeln - zu behandeln, vorausgesetzt er hat als Arbeitnehmer vertraglich Anspruch auf die Sachleistung.

 

Wenn es sich "nur" um einen Gesellschafter handelt, "bedient" er sich an fremden Vermögen.  Hier müsste es vertragliche Regelungen geben, wann und warum ein Gesellschafter Sachen aus dem Unternehmen entnimmt. Hier sollten Sie unter anderem auch an verdeckte Gewinnausschüttung denken.

 

Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, was - sollten Sie nicht der Steuerberater sein - mit ihrem Steuerberater abgestimmt werden sollte. Sollten Sie die Steuerberater sein, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in die Materie intensiv einzuarbeiten und ggf. Rat bei einem Kollegen zu holen.

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letzte Antwort am 02.02.2023 09:23:54 von t_r_
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