Hallo liebe Community,
wir haben eine große Anzahl von Minijobbern und verwenden für die Arbeitszeit Durchschnittswerte. Das heißt, wir haben bei "Wöchentlicher Arbeitszeit" bei allen Mitarbeitern am Samstag 3,0 Stunden erfasst.
In der UV-Einzelaufstellung wird das dann über den Vollarbeiterrichtwert umgerechnet, die Werte passen.
Nun stellen wir fest, dass sich durch verschiedene strukturelle Veränderungen der Durchschnittswert auf 2,5 Stunden pro Mitarbeiter verändert hat. Dieser neue Wert gilt streng genommen ab 07/2024. Nun sind die Monate ja bereits abgerechnet. Wie können wir es am einfachsten erreichen, dass in der UV-Aufstellung die Stundenangaben korrigiert werden? Wir möchten ja ungern für mehrere Monate Nachberechnungen erstellen.
Zum Verständnis: die Mitarbeiter erhalten den Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die wir aus einer Branchensoftware nach Lodas übernehmen. Da über die Schnittstelle keine Stundenwerte übertragen werden können, sind wir auf einen Durchschnitt ausgewichen, um das Feld Arbeitszeit überhaupt füllen zu können.
Danke für Eure Tipps.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es sollte reichen, wenn du die wöAZ bei allen Mitarbeitern änderst und dann bei der nächsten Abrechnung oder Wiederholung für einen davon eine Nachberechnung für Juli mit 1|96 anstößt.
Ist aber eigentlich nicht notwendig, da bei gewerblichen Berufsgenossenschaften die Stundenanzahl keinen Einfluss auf die Beitragshöhe hat und bei falscher Stundenanzahl auch keine Korrekturmeldung erforderlich ist.
Vielen Dank pogo für die Rückmeldung.
Tatsächlich werden wir uns für den Vorschlag in Absatz zwei entscheiden und die Stundenwerte jetzt nicht korrigieren, sondern erst mit der Abrechnung 01/2025.
Und dann mal testen, ob sich die BG meldet, falls sie eine Plausibilitätsprüfung Entgelt zu Stunden durchführt.