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Vorzeitige Kündigung DV wie abrechnen, vorgehen nach 2016

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letzte Antwort am 18.09.2020 11:56:10 von Vanessa_Mertel
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Helener_r
Beginner
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Hallo, 

 

ich habe schon auf allen möglichen Kanälen vergebens nach für mich nützlichen Informationen zur Besteuerung / Verbeitragung der Auszahlung einer vorzeitig gekündigten Direktversicherung gesucht.

 

Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin angestellt und der Vertrag ist von 2013.

 

Die BaV wurde in Lodas mit den Lohnarten 901 und 911 st- und sv-frei abgerechnet.

 

In der  Dok.-Nr.: 5300225 steht zwar, dass es als Versorgungsbezug in Form einer Kapitalleistung behandelt werden muss. Aber nicht wie es bei Auszahlung an den Arbeitnehmer versteuert / verbeitragt nach 2016 muss.

 

Für jeden Tip oder Verweis zu einer hilfreichen Literatur wäre ich Dankbar

 

Viele Grüße 

 

H.R. 

 

cro
Experte
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Das könnte hilfreich sein: Kündigung einer Direktversicherung - Besteuerung

 

 

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Helener_r
Beginner
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Nachricht 3 von 4
434 Mal angesehen

Hallo cro,

 

vielen Dank. 

 

Die fragen in der Community habe ich mir alle durchgelesen. Leider Betreffen die Fragen meisten die BaV Verträge die vor 2005 geschlossen wurden oder wie in dem Link von Ihnen, dass vorgehen bis 2016. 

 

Nach dem  Besprechungsergebnis vom 20.4.2016 (siehe DokNr. 5300225 Punkt 3) wird seit 2016 anders verfahren.

 

Gruß


H.R.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
368 Mal angesehen

Hallo H.R.,


bitte stimmen Sie rechtliche Fragen zur Verbeitragung der vorzeitig ausgezahlten Direktversicherung mit der Krankenkasse bzw. dem Finanzamt ab.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.09.2020 11:56:10 von Vanessa_Mertel
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