Guten Tag,
ich darf einem AN der bereits am 30.09 ausgeschieden ist, eine vorzeitige BAV ausbezahlen.
Da der AN privat KV versichert ist, muss nichts über das Zahlstellenmeldeverfahren gemeldet werden?
Aber wie erfahren die dann davon? Er müsste doch trotzdem Beitrage dafür entrichten?
Ist es sinnvoll eine neue Personalnummer für diesen einen Bezug anzulegen.
ODER einfach NB für 092023 mit Stammlohnart 203 SV frei?
Ich freue mich wenn sich jemand findet, der das schon mal gehabt hat und möglichst auch noch die SV drüber ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo @saskiasparing,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
@saskiasparing schrieb:Guten Tag,
ich darf einem AN der bereits am 30.09 ausgeschieden ist, eine vorzeitige BAV ausbezahlen.
Da der AN privat KV versichert ist, muss nichts über das Zahlstellenmeldeverfahren gemeldet werden?
Aber wie erfahren die dann davon? Er müsste doch trotzdem Beitrage dafür entrichten?
Ist es sinnvoll eine neue Personalnummer für diesen einen Bezug anzulegen.
ODER einfach NB für 092023 mit Stammlohnart 203 SV frei?
Ich freue mich wenn sich jemand findet, der das schon mal gehabt hat und möglichst auch noch die SV drüber ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Wo ist denn gesetzlich hinterlegt, dass der Arbeitgeber bei einer PKV dafür zuständig ist? Ich persönlich glaube, dass das nicht Ihre Aufgabe ist, und sehe keinen Anlass, dafür für eine neue PNr. anzulegen.