Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt und weiß nicht genau wie ich dies in Lohn und Gehalt korrekt abrechne:
Der Arbeitnehmer hat im Monat seines Eintritts (05/2020) einen Vorschuss von 1.100,00€ auf sein Gehalt erhalten. Die Rückzahlung soll aber erst mit Austritt (04/2021) erfolgen.
Meiner Meinung nach muss ich den Vorschuss in 05/2020 als steuer- und SV-pflichtig erfassen geht hier Lohnart 4140. Ich muss es mir natürlich vorher noch in Brutto umrechnen. Da der Betrag bereits ausbezahlt wurde würde ich ihn mit 9000 Vorschuss im Minus wieder abziehen. In 04/2021 würde ich den Betrag dann nochmal mit 9000 im Minus abziehen. Richtig?
Danke schon im Vorfeld für die Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
warum wollen Sie es sich so kompliziert machen?
Machen Sie ein nicht verzinstes Darlehen - mit entsprechenden Darlehensvertrag - daraus. Tilgung im April 2021. Sie tragen es in den Personaldaten als Darlehen ein, Rate null Euro. Die Rate im April 2021 können sie als historischen Wert auch direkt eintragen.
Sie haben somit alles sofort erledigt. Die Tilgung ist schon hinterlegt, ein geldwerter Vorteil entsteht ja aufgrund der niedrigen Darlehenshöhe nicht.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank für die Antwort. Diese Variante hatte ich versucht zu umgehen, da ich keinen Darlehensvertrag habe und auch nicht bekomme.
Hallo,
wenn der Mitarbeiter einen Vorschuss auf sein Gehalt bekommt, er diesen aber erst ein Jahr später angerechnet bekommen soll, dann brauchen Sie doch im Mai 2020 keinen Netto-Abzug schlüsseln.
Der Mitarbeiter bekommt doch für Mai 2020 dann sein normales Netto und den Vorschuss.
Den Vorschuss schieben Sie dann auf dem Lohnkonto solange vor sich her, bis Sie diesen im nächsten Jahr im Netto-Lohn abziehen, oder ?
Diesen Netto-auf-Brutto hochzurechnen ist meiner Ansicht nach falsch und vom Arbeitgeber auch sicherlich nicht so gewollt...
Gruß