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Vorraussichtliche Beitragsschuld

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letzte Antwort am 25.01.2023 17:41:07 von Steffi69
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Steffi69
Einsteiger
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Liebe Community, 

wir haben einen neuen Schärzmandanten ab 1.1.23 übernommen. Der vorherige Lohnbearbeiter schreibt mit gerade das es keine Beitragsdifferenzen aus Dezember gibt.

 

Bisher bin ich davon ausgegangen das die vorraussichtliche Beitragsschuld aus dem alten System übermittelt wird. 

 

Und ich dann Anfang Februar die Januar Abrechnung auslöse. 

 

Ist das richtig. Oder ist vorher noch eine Meldung zu machen?

 

Ich hoffe sie können mir schnell und unkompliziert Auskunft geben, denn heute ist ja schon der 23.

 

Vielen Dank.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

normalerweise müssen Sie hier bei einem Mandantenübertrag von LODAS zu LODAS nicht tätig werden, da die Meldungen alle vom Altberater noch gemacht werden.

 

Sie können das aber auch kontrollieren in dem Sie sich die Auswertungen im Unternehmen Online anschauen, da müssen bereits die Beitragsnachweise für Januar 2023 vorhanden sein. Das geht auch wenn kein Unternehmen Online bei dem Mandanten im Einsatz ist.

 

 

Gruß

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Steffi69
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Danke für die schnelle Nachricht. Allerdings wurde vorher min SBS gearbeitet und Unternehmen online wird von uns bisher nicht genutzt.  Wie ist dann vorzugehen?

Kann da jemand helfen?

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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

 

wenn ich das richtig verstehe, dann haben Sie den Mandanten komplett neu "aufgezogen", also alle Daten manuell vorgetragen? Wenn ich Schätzmandanten übernehme, dann reproduziere ich die Beitragsnachweise in dem Monat mit dem ich beginne, die Auswertung 30 dafür auf Papier schlüsseln auch wenn das Programm meckert, aber so findet keine Übermittlung statt und der Beitrag ist im Programm hinterlegt. Bei der nächsten Abrechnung dann einfach das Programm rechnen lassen (30 dann wieder auf DÜ setzen).

 

Grüße

M_H

 

Nachtrag: die erfassten Beiträge natürlich zur Verarbeitung senden, damit diese dann im RZ gespeichert sind (aber das wissen Sie bestimmt 😉  ).

Steffi69
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Danke,

ich bin jetzt bereits nach dem Dokument 1070158 

Punkt 4.2.13  gearbeitet. 

 

Und hoffe das es geklappt, aber wie kann ich das prüfen?

 

Wird dann nach dem Senden eine Auswertung rückübertragen?

 

Oder wie überprüft man das die krankassen die Meldungen erhalten haben?

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M_H
Fortgeschrittener
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Sie müssen die Auswertungen 35 (wie immer = DÜ-Protokoll Beitragsnachweis) und die Auswertung 36 anlegen (Beitragsnachweis-Erläuterung). Die Erläuterungen dröseln den Beitragsnachweis in Schätzung und Differenz auf.

Steffi69
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Danke. Sie haben mir sehr geholfen. Bei der DAK wurde zwar noch kein DÜ Protokoll  zurück gemeldet wurden, aber der Eingang der Daten wurde bestätigt.

 

( Ich bin neugierig: Ist das ein Harzer Fuchs? )

 

Steffi69

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letzte Antwort am 25.01.2023 17:41:07 von Steffi69
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