Liebe Community,
das Kind (<23 Jahre; Anspruch auf Beihilfe soll bestehen) einer beihilfeberechtigen Person absolviert in unserem Unternehmen ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Vorpraktikum.
Als BGS haben wir 0110, als PGS die 105 gewählt.
Hinsichtlich möglicher Zuschüsse zur KV/PfV sind wir verunsichert. Sind diese analog zu einem privat versicherten Arbeitnehmer zu leisten? Oder ist bereits der BGS (1111 statt 0110) zu überdenken?
Wir freuen uns auf eure Einschätzungen,
beste Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Beispiele und Schlüsselungen für ein Vorgeschriebenes Praktikum finden Sie im Dokument Praktikanten erfassen - Beispiele LODAS.
Hallo Herr @Wolfgang_Stein,
besten Dank. Leider lassen sich unsere Fragen aus den Beispielen nicht abschließend beantworten.
Viele Grüße!
Ich nutze für diese Sachverhalte gerne von der TK "Entscheidungshilfe Personenkreise"
Außerdem gibt es eine Beratungsseite von der TK zu vorgeschriebenen Praktika (unterteilt in Vor-, Zwischen- und Nachpraktikum) https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_serviceId=2010&_leongshared_externalcontentid=HI521938#idesk[chapterHi]=HI727206
Sobald Entgelt gezahlt wird, wird das Praktikum sv-pflichtig.
Wenn kein Entgelt gezahlt wird, verstehe ich die Frage nach einem Zuschuss zur PKV nicht.
Hallo @sokrates,
Entgelt wird gewährt. Lese ich richtig, dass somit auch ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu entrichten ist? Vermutlich erhalten die Eltern auch einen Zuschuss über ihren Dienstherren, führt dies nicht zu einer "Doppelzahlung"?
Beste Grüße!
Wenn Sie Entgelt zahlen, wird der Praktikant in allen Zweigen sv-pflichtig und die PKV entfällt.
Das spuckt die Entscheidungshilfe der TK garantiert auch aus, wenn Sie die Daten füllen.
Hier sollte der Praktikant bzw die Eltern mit dem PKV-Anbieter über eine Anwartschaftsversicherung sprechen.
Dann ruht die private Versicherung für den Zeitraum des Praktikums und sichert die Rückkehr zurück in die PKV nach Ende des Praktikums.