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Vorbeschäftigungswerte

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letzte Antwort am 15.09.2023 14:02:11 von Astrid_Preuß
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Gudrun
Beginner
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Hallo,

wir hatten zum 01.08.19 einen Systemwechsel von einem externen Entgeltabrechnungssystem zu Datev Lohn und Gehalt.

Muss ich die Vorbeschäftigungswerte für die UV-Meldung noch im Dezember vortragen oder reicht dies im Januar?

Danke im Voraus!

Gudrun

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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909 Mal angesehen

Hallo Gudrun,


für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, sowie für die Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) müssen die Abrechnungswerte des laufenden Jahres auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto erfasst werden. 


Beim Umstieg von einem Fremdsystem auf DATEV Lohn und Gehalt liegen keine Vorbeschäftigungswerte vor. Stattdessen müssen Sie die Lohnkontovortragswerte erfassen.


UV-Jahresmeldungen (Grund der Abgabe 92) werden in den DATEV-Lohnprogrammen standardmäßig im gleichen Monat (Januar oder bei abweichender Schlüsselung unter Extras | Einstellungen | Meldungserstellung im Dezember des Meldejahres) der DEÜV-Jahresmeldungen erstellt. Diese werden an die Krankenkasse des Arbeitnehmers übermittelt. Bei unterjährig ausgetretenen Mitarbeitern wird die UV-Jahresmeldung im Dezember erstellt. 


Wir empfehlen Ihnen die Lohnkontovortragswerte vor der Lohnabrechnung Dezember sorgfältig und lückenlos in Lohn und Gehalt zu erfassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Meldungen korrekt erstellt werden. 


Sind die Lohnkontovortragswerte vor der Dezember Lohnabrechnung nicht erfasst, kann die Steuerpflicht nicht ermittelt werden. Somit wird für den Arbeitnehmer keine Lohnsteuerbescheinigung und auch keine DEÜV-Jahresmeldung erstellt. Im Verarbeitungsprotokoll wird in Folge der Fehler #LN03225 ausgewiesen. 


Beachten Sie bitte, dass die Lohnkontovortragswerte nicht kumuliert erfasst werden dürfen. Erfassen Sie die Werte für jeden Monat einzeln. 


Tipp: Verwenden Sie bei durchgehend gleich bleibenden Werten die Kopierfunktion. 

 

Vorgehen:

 

1. Mitarbeiter-Datensatz öffnen und Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto wählen.
2. Über das Symbol "Vortragsmonat neu anlegen" den entsprechenden Monat eingeben.
3. Daten anhand der vorliegenden Unterlagen erfassen z. B.:

 

  • Eintrittsdatum
  • Arbeitnehmertyp
  • Geringfügigkeitsmerkmal
  • Personengruppenschlüssel
  • Tätigkeitsschlüssel
  • Steuerklasse
  • Konfession, etc.
    in den Registerkarten:
  • Stammdaten
  • LSt Teil 1
  • SV - Allgemein
  • SV-Werte
  • Brutto/Netto, etc.

4. Für die Erfassung von weiteren Monaten das Symbol "Vortragsmonat kopieren" nutzen und nicht durchgehend gleich bleibende Werte abändern.


Müssen für jeden Monat unterschiedliche Beträge erfasst werden, hinterlegen Sie zunächst nur die Stammdaten für einen Monat und kopieren diesen. Anschließend erfassen Sie die Betragswerte monatsweise in der Registerkarte Brutto/Netto.


Weihnachtliche Grüße 

 

Dominika Raciborsk

Personalwirtschaft

DATEV eG

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AndreaKl
Einsteiger
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Wie kann ich Mitarbeiter vortragen, die bereits ausgeschieden sind (vor Systemwechsel)?

Ich frage wegen den UV 92 Meldungen am Jahresende.

Und vermutlich auch wegen der Jahresmeldung an die BG.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
294 Mal angesehen

Hallo,


im Rahmen einer Erstbestückung werden die Lohnkontovortragswerte automatisch übernommen.


Wenn der Mandant manuell in Lohn und Gehalt angelegt wurde, ist die Erfassung der monatlichen Lohnkontovortragswerte auch für Mitarbeiter erforderlich, die bereits vor dem Systemwechsel aber noch im aktuellen Kalenderjahr ausgeschieden sind. Austritte im Vorjahr sind nicht relevant.


Beachten Sie dabei bitte, dass der letzte Monat der Abrechnung entweder auf den aktuellen Abrechnungsmonat bzw. auf den Monat hochgesetzt ist, in dem die DEÜV-Jahresmeldungen erstellt werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.09.2023 14:02:11 von Astrid_Preuß
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