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Vom Vollzeitangestellten zum Teilzeitangestellen und selbstständigen

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letzte Antwort am 23.08.2018 11:15:30 von mhaas
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forelements
Beginner
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Hallo Ihr,

folgendes wir haben einen Mitarbeiter, der bis dato 40Std/Wo also voll gearbeitet hat, nun macht er sich in einem anderem Bereich selbstständig und möchte nur noch auf Teilzeit mit 16Std/Wo bei uns arbeiten. Wie mache ich das Lohntechnisch? Ich dachte ich legen ihn als neuen Mitarbeiter dann an. Frage ist jetzt nur wie ist das da er zur hälfte des Monats die Änderung gerne hätte... sind wir dann Nebenarbeitgeber? Und darf/muss ich die Gleitzonenregelung anwenden? Ich hoffe ihr versteht was ich meine...

mhaas
Erfahrener
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Moin,

zunächst einmal wäre es wichtig zu wissen, mit welchem Lohnprogramm gearbeitet wird.

Dann würde ich aus meiner Sicht die PersNr. beibehalten. Er bleibt ja AN und ändert nur seine Arbeitszeit.

Das Gehalt für den August(?) müsste dann händisch ermittelt werden, da zumindest LODAS keine Gehaltsbezüge anteilig ermitteln kann, wenn sich im laufe des Monats die Bezüge ändern.

Warum soll hier eine Schlüsselung auf Nebenarbeitgeber erfolgen? Oder ist der Kollege in seiner Selbständigkeit im Rahmen einer GmbH tätig und zahlt sich dort Gehalt?

Zur Frage der Gleitzonenregelung kommt es ja darauf an, wieviel der MA denn zukünftig verdienen soll.

Lang may yer lum reek
k_viergutz
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

wenn die Änderung zur Mitte des Monats erfolgen soll, würde ich den MA immer unter einer neuen Personalnummer anlegen (in Lodas geht das glaube ich auch gar nicht anders). Dann wird unter der alten Nummer der Beschäftigungszeitraum zum 15. (oder was auch immer) beendet, und bei der neuen Nummer ab dem 16. begonnen. Dann sollte das Programm die Bezüge auch korrekt ausrechnen. Und ob für die neue Beschäftigung die Gleitzone anzuwenden ist, richtet sich ja dann nach dem Verdienst.

björn
Experte
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Nachricht 4 von 9
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Hallo Herr Haas,

ganz so einfach ist das leider nicht. Wenn ich mir die wöchentliche Arbeitszeit ansehe dann würde ich davon ausgehen, dass die Selbständigkeit 24 Stunden/Woche ausmacht. Wenn das der Fall ist herrschen in der Sozialversicherung andere Beitragsberechnungen, da die Selbständigkeit dann Hauptberuflich ausgeübt wird.

D. h. in dem Fall muss eine neue Personalnummer angelegt werden, da die SV-Pflicht sich unter dem Monat ändern wird. Das muss man aber am besten mit der Krankenkasse des Mitarbeiters klären. Die sind in der Regel sehr kooperativ bei dem Thema.

In der Lohnsteuer ändert sich aus meiner Sicht nichts. Hier wird der Abzug wie bisher vorgenommen.

Gruß

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bfit
Meister
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Nachricht 5 von 9
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Hallo,

vielleicht klären Sie mit dem Mitarbeiter, ob er sich das wirklich gut überlegt hat, dass er nur noch 16 Stunden pro Woche als Arbeitnehmer arbeiten will und damit sich als Selbständiger freiwillig krankenversichern muss. Schon bei ein paar Stunden mehr pro Woche, wäre er noch hauptberuflich Arbeitnehmer und die Krankenversicherung würde nach seinem Gehalt berechnet und nicht nach der sehr hohen Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige. Dies ist gerade in der Anfangszeit der Selbständigkeit ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

forelements
Beginner
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Hi,

wir arbeiten mir Lodas. Aber es ändert sich ja einiges von dem Mitarbeiter, deshalb denke ich ist es sinnvoll einen neuen Mitarbeiter anzulegen.

Nein er hat eine Einzelfirma gegründet.

Die Abrechnung erfolgt nachher nach geleistete Stunden, in der Regel wird er über der Gleitzone sein.

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forelements
Beginner
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Hi Björn,

also rufe ich bei seiner Krankenkasse an und versuche es mit denen zu klären?

Wie können die mir dabei helfen?

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björn
Experte
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Im sv-rechtlichen Sinne können sie Ihnen sagen, wie die Versicherung in den einzelnen Zweigen aussehen muss. Hierbei sollten Sie von der Selbständigkeit folgende Daten bereit halten: wöchentliche Arbeitszeit und den voraussichtlichen monatlichen Verdienst.

Außerdem können Sie auch weitere Fragen stellen etc.

mhaas
Erfahrener
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Wobei das natürlich der AN eigentlich klären müsste. Er ist ja nicht verpflichtet seinem Auch-Arbeitgeber zu sagen, was er verdient und wieviele Stunden er dafür arbeiten möchte ...

Lang may yer lum reek
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8
letzte Antwort am 23.08.2018 11:15:30 von mhaas
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