In den letzten 16 Jahren hatte ich mit Versorgungszusage gerade bei 3 Mandanten / AN zu tun, deshalb habe ich zu diesen Thema eigentlich keine Ahnung. Wir haben jetzt eine Prüfung der Zahlstelle.
Wir mussten im letzten Jahr eine Zahlstellennummer beantragen, da sich ein AN bei einer Unterstützungskasse die Kapitalabfindung gewählt hat und weiterhin als Minijobber arbeitet. Jetzt findet eine Überprüfung statt.
1. Ist jede abgeschlossene baV bereits eine Versorgungszusage?
Im Fragebogen ist anzukreuzen, ob "Es werden zukünftig keine neuen Versorgungszusagen gegeben" stimmt. Der Mandant hat mehrere AN, die eine Direktversicherung haben, die aber noch in der Ansparphase sind.
2. Bisher hatte ich nur diese Zahlstelle benötigt, weil über eine Unterstützungskasse dies gelaufen ist oder GGF (Rückstellungen ohne Versicherung). Betrifft dies alle baV, also auch eine monatliche/einmalige Auszahlung von Direktversicherung, Pensionskasse etc., solange der AN noch arbeitet oder zahlen diese immer direkt an den AN aus?
Hallo @tbehrens,
zu Ihrer Frage, ob eine abgeschlossene bAV eine Versorgungszusage ist:
Ja, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann eine Versorgungszusage sein. Eine Versorgungszusage kann als das Versprechen des Arbeitgebers dienen, dem Arbeitnehmer später eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Bitte klären Sie rechtlich mit der zuständigen Versicherung, ob im entsprechenden Fragebogen der Punkt anzukreuzen ist.
Welche Zahlstelle für die laufenden oder einmaligen Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge zuständig ist, klären Sie bitte ebenfalls direkt mit der Versicherung.