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Versorgungsbezug

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letzte Antwort am 05.05.2020 07:54:02 von Verena_Heinlein
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prugger
Einsteiger
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Hallo,

ich rechne gerade meine Versorgungsbezieher ab im März und da fällt mir folgendes auf:

Ich habe das so verstanden dass die monatliche Freigrenze von mom. 159,25 Euro  in der Krankenversicherung  in einen Freibetrag umgewandelt wird; in der Pflegeversicherung bleibt es bei der Freigrenze.

 

1) Momentan setzt Datev das um bei Versorgungsbeziehern unter 159,25 Euro allerdings nur im März und rückwirkend nur wenn man mit 1/96 eine Nachberechnung anstößt.

2) bei Versorgungsbezügen über 159,25 Euro wird der KV-Beitrag nicht gekürzt gegenüber dem Vorjahr.

 

Stimmt das alles so?

Und muss ich jetzt alle Versorgungsbezieher unter 159,25 mit 1/96 anstoßen? Gibt es da ne Vereinfachung?

Renate Prugger-Ebert

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Prugger-Ebert,


leider gab es einen Fehler im Zusammenhang mit Mehrfachbezug bei Versorgungsbezugsempfängern, welche unter der Geringbeziehergrenze liegen.  Dieser konnte nun behoben werden. Mit der nächsten Abrechnung (Erst-/Wiederabrechnung) sollte wieder alles korrekt laufen.

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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prugger
Einsteiger
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Danke...ja jetzt passt es für Einmalbezieher

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M-W-E
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Hallo Frau Schauer,

 

ich beziehe mich auf Ihre unten angezeigte Antwort.

Ich habe den Fall, dass bei einem Versorgungsbezieher mit Mehrfachbezug bei der Abrechnung

- im März der Krankenkassenbeitrag in voller Höhe ab 2019 bis 02/2020 erstattet wurde und für März kein Beitrag berechnet wurde

- im April der Krankenkassenbeitrag in gleicher Höhe wie vorher berechnet wurde. 

Wenn der Krankenkassenbeitrag doch zu zahlen ist, hätte die Erstattung von 2019 bis 02/2020 rückabgewickelt werden müssen?

 

Schönen Gruß

Marion Weiwadel

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stephan_krauß_lsbt
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe heute einen Anruf von der Krankenkasse bekommen, warum im März der Betrag nur für PV und nicht für KV abgeführt wurde. Tatsächlich ist es so, dass im März die Berechnung ausgesetzt hat. Mit der Abrechnung April ist dann alles wieder korrekt gelaufen. Die Schlüsselungen wurden von mir nicht verändert. Jedoch wurde nicht automatisch eine Nachberechnung angestoßen für den Monat März! Diese habe ich jetzt manuell mit 1/96 erfasst und mache eine Wiederabrechnung für den April. Ich weiß nicht inwieweit das dann jeder auf dem Schirm hat. Es wäre wünschenswert, wenn die Korrektur automatisch erfolgen würde. Habe auch die Abrechnung 05/2020 gesendet um zu schauen ob automatisch was passiert - ist jedoch nicht der Fall. Der März wäre dann bisher in der KV unberücksichtigt geblieben.

Ich arbeite mit LODAS und habe die aktuellste Version installiert.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


wie von meiner Kollegin Frau Schauer bereits erwähnt ist der Fehler behoben. Eine automatische Nachberechnung ist in diesem Fall leider nicht möglich, wodurch für bereits abgerechnete Monate eine manuelle Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 erforderlich ist. 

Beste Grüße Verena Heinlein
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letzte Antwort am 05.05.2020 07:54:02 von Verena_Heinlein
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