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Versorgungsbezug als Einmalauszahlung mit Fünftelregelung möglich?

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letzte Antwort am 17.04.2024 09:42:55 von BarniG
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jaheyrsm
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Versorgungsbezug der als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt wird (AN hat Rentenalter erreicht). Die Versteuerung soll zwingend über die Fünftelregelung erfolgen. Ist dies in einer Lohnart einstellbar? Ich hab das Dokument 1070191 vorliegen aber ich bekommen in keiner Lohnart für Vorsorgebezüge die Versteuerung nach 1/5 Regelung hin?

 

Steuerberater hat aber abgeklärt, dass dies möglich sein muss:

Eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten (= Pensionsabfindung) - Rechtsgrundlage ist also § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

Die Anwendung der Fünftelregelung in diesem Fall wird durch Rspr. und Finanzverwaltung eindeutig bejaht (zB BFH v. 12.04.2007 – VI R 6/02, BStBl. II 2007, 581; R

 

Kann jemand helfen?

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo, 

 

für die Abrechnung von Versorgungsbezügen als mehrjähriger Bezug stehen die Stammlohnarten 264 und 273  zur Verfügung. 


Die Anlage des Versorgungsbezugs z.B. Abrechnung von Kapitalisierung / Kapitalleistung einer Betriebsrente oder die vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge finden Sie im Dokument 5303396.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jaheyrsm
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Stein,

 

es handelt sich bei mir um eine einmalige Kapitalauszahlung und nicht um eine mehrjährige. Leider ist bei keiner im Dokument benannten Lohnarten oder anderen Lohnarten für Versorgungsbezügen eine Versteuerung nach Fünftelregelung möglich. Wie kann dies abgerechnet werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Abrechnung der Fünftelregelung kann in LODAS über die Stammlohnarten 264 und 273 erfolgen.


Der Zusatz "Versteuerung als mehrjähriger Bezug" steht für die Versteuerung anhand der Fünftelregelung.


Rechtliche Hintergründe zur Abrechnung der Fünftelregelung finden Sie auch unter Punkt 6 der Dokumentennummer 5300467 "Sonstige Bezüge - Lexikon Lohn und Personal" in unserer Info-Datenbank.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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suerth
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Vgl. DokNr 0932748

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BarniG
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LODAS Kapitalauszahlung eines Versorgungsbezugs

Hallo,

zu dem Thema "Versteuerung als mehrjähriger Bezug" habe ich eine Frage zur Höhe des Steuerabzugs.

Ich habe im März einen kapitalisierten Versorgungsbezug (Unterstützungskasse) nach der Fünftelregelung mit der Lohnart 264, St. und SV-Schlüssel 77 = mehrjährig und sv-frei, abgerechnet.

LODAS berechnet eine abzuführende Steuer in Höhe von 132.065,- Euro.

Vorher angestellte Berechnungen (Abfindungsrechner) kamen zu einem Steuerbetrag in Höhe von 100.830,- Euro.

Woran kann das liegen?

Viele Grüße

BarniG

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 8
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Hallo @BarniG,


wie es zu dieser Abweichung kommt, kann ich so nicht einschätzen, da nicht bekannt ist, wie der von Ihnen genutzte Abfindungsrechner rechnet.


Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an. Nehmen Sie hierzu bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BarniG
Beginner
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Hallo Frau Mertel,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich vermute, der von LODS errechneten höheren Lohnsteuer liegt die Grundtabelle zugrunde. Gespeichert ist die Lohnsteuerklasse 4. 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 17.04.2024 09:42:55 von BarniG
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