Ein Mitarbeiter, Anfang 50, scheidet aus dem Unternehmen aus. Nach seinem Ausscheiden stellt sich heraus, dass er aus einer AG- finanzierten Unterstützungskasse eine unverfallbare Anwartschaft erworben hat. Diese wird nach seinem Austritt an ihn ausbezahlt. Kann ich das auf den zuletzt abgerechneten Monat (hier Januar) als Nachtberechnung abrechnen. Ausgezahlt wurde ihm das im August.
Ich weiß, dass sowas als Versorgungsbezug zu werten ist. Der AG hat keine Beiträge darauf zu entrichten sondern eine Meldung an die Zahlstelle zu machen. Ich habe nun eine Probeabrechnung mit LA 273 "Kapitalleistung mehrjährig" erstellt.
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Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse ab, in welchem Monat die Auszahlung der Kapitalleistung zu buchen ist.
Zu Ihrer Frage, bezüglich der RV/AV-Beiträge bei Abrechnung der Stammlohnart 273:
Diese Stammlohnart wird steuerlich nicht als Versorgungsbezug behandelt, folglich wird der Versorgungsfreibetrag nicht berücksichtigt. Für die Sozialversicherung wird sie beitragsfrei und im Zahlstellen-Meldeverfahren als Kapitalleistung gemeldet. Diese Lohnarten können z. B. bei Kapitalauszahlungen für unter 63-Jährige verwendet werden.
Damit wir die Abrechnung genauer prüfen können, kontaktieren Sie uns gerne über einen anderen Servicekanal.