Ein Mitarbeiter, Anfang 50, scheidet aus dem Unternehmen aus. Nach seinem Ausscheiden stellt sich heraus, dass er aus einer AG- finanzierten Unterstützungskasse eine unverfallbare Anwartschaft erworben hat. Diese wird nach seinem Austritt an ihn ausbezahlt. Kann ich das auf den zuletzt abgerechneten Monat (hier Januar) als Nachtberechnung abrechnen. Ausgezahlt wurde ihm das im August. Ich weiß, dass sowas als Versorgungsbezug zu werten ist. Der AG hat keine Beiträge darauf zu entrichten sondern eine Meldung an die Zahlstelle zu machen. Ich habe nun eine Probeabrechnung mit LA 273 "Kapitalleistung mehrjährig" erstellt. Jetzt bin ich aber verunsichert, weil Beiträge zur RV und AV abgeführt werden. Ist das so korrekt? Habe ich irgendwo einen Denkfehler? Ich bedanke mich schon mal bei jedem der mir helfen kann .
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