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Verpflegungsmehraufwand für 2015 / Eintrag auf LSt-Bescheinigung 2015 nach Monatsabschluss LuG

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letzte Antwort am 14.03.2016 09:41:45 von t_r_
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t_r_
Allwissender
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Hallo an alle Lohn-Abrechner insb. LuG-Nutzer,

Verpflegungsmehraufwendungen und Ähnliches muss ja auf der LSt-Bescheinigung eingetragen werden. Jetzt kann es ja durchaus vorkommen, dass die Reisekosten 12/15 erst nach dem Monatsabschluss 12/2015 bekannt sind.

Machen sie den Monatsabschluss wieder auf und pflegen die Werte nach?

Berücksichtigen sie die Werte erst in 2016, da eventuell ja auch erst in 2016 gezahlt?

Nutzt jemand das Entstehungsprinzip und erzeugt im Rahmen der Abrechnung 01/2016 die LSt-Bescheinigung 2015 neu?

Was meinen sie hat die ein oder andere Variante für Vor- und ggf. auch Nachteile?

Vielen Dank.

Gruß

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Community,

hat jemand hier Erfahrungen gemacht und kann helfen?

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEVeG

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Linda_Stegemann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Das Problem haben wir auch gerade. In der Buchhaltung werden die Reisekosten immer schon gebucht und die AN erhalten gleich alle Kosten mit Einreichung Ihrer Reisekostenabrechnung erstattet.

Damit dies aber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird, müssen wir im Januar 2016 z.B. eine Nachberechnung auf 2015 machen (mit Entstehungsprinzip). Das Problem ist außerdem noch mit der Abstimmung des Lohnjournals: Im Lohn haben wir ja jetzt einen steuerfreien Bruttobezug der auch im Lohnjournal ausgewiesen wird. Gleichzeitig buchen wir natürlich in selber Höhe einen Nettoabzug ("bereits erhaltene RK"). Dieser wird aber ja nicht auf dem Lohnjournal ausgewiesen! Damit die Fibu stimmt haben wir sowohl im Bruttobezug, als auch im Nettoabzug das selbe Aufwandskonto drin (somit +/- 0,-). Im Jahresabschluss wird sich folglich schreckliches Ereignen: Alle Mitarbeiter werden unser Lohnbüro stürmen, weil die Lohnkostenkonten nicht mit den Lohnjournalen übereinstimmen

Jetzt gerade habe ich auch noch den Fall, dass ich die Gesamtsumme der Verpfl.mehraufw. für 2015 bekommen habe (Fibu hat so lange gedauert). Der AN hatte allerdings schon einen NB mit Zuflussprinzip und somit kann ich das Entstehungsprinzip nicht mehr auswählen. Folglich würde meine Einarbeitung einen Ausweis von erhaltenen Verpflegungsmehraufwendungen auf der LSt-Bescheinigung für 2016 auslösen. Das geht aber ja gar nicht, denn wie will dieser das in seiner Steuererklärung dem FA erklären, wenn er seine richtigen RK geltend machen will??? Also musste ich das jetzt mit großem schlechtem Gewissen weg lassen...oder kennt jemand eine Lösung?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

für die Abstimmung behelfen wir uns mit der Lohnartenwerteliste. So können die Reisekosten sehr leicht rausgerechnet werden. Alternativ nutzt man eigene Konten für die Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der doppelten Haushaltsführung. Es ist dann möglich, dass man diese Konten bei der Abstimmung einbezieht.

Die Lohnarten für die Reisekosten brauchen Sie im Lohn nicht zu verbuchen. Der Buchungsbeleg wird auch erstellt, wenn Sie keine Fibu-Konten hinterlegen. So sparen Sie sich diese unnötigen Verbuchungen.

Sollten tatsächlich einmal Verpflegungsmehraufwendungen "durchrutschen", dann bescheinigen wir dem Arbeitnehmer die entsprechenden Aufwendungen. Sie können sonst auch eine entsprechende Meldung beim Betriebsstätten-Finanzamt machen. Dann sind sie ja aus der Haftung raus.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 14.03.2016 09:41:45 von t_r_
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