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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

t_r_
Allwissender
Offline Online
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Hallo an alle Lohn-Abrechner insb. LuG-Nutzer,

Verpflegungsmehraufwendungen und Ähnliches muss ja auf der LSt-Bescheinigung eingetragen werden. Jetzt kann es ja durchaus vorkommen, dass die Reisekosten 12/15 erst nach dem Monatsabschluss 12/2015 bekannt sind.

Machen sie den Monatsabschluss wieder auf und pflegen die Werte nach?

Berücksichtigen sie die Werte erst in 2016, da eventuell ja auch erst in 2016 gezahlt?

Nutzt jemand das Entstehungsprinzip und erzeugt im Rahmen der Abrechnung 01/2016 die LSt-Bescheinigung 2015 neu?

Was meinen sie hat die ein oder andere Variante für Vor- und ggf. auch Nachteile?

Vielen Dank.

Gruß

T. Reich

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