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Vergleichs Netto-Entgelt für die weitergewährte Arbeitgeberleistung konnte nicht automatisch ermittelt werden

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letzte Antwort am 26.09.2025 12:02:27 von Vanessa_Mertel
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NinaJ
Fortgeschrittener
Offline Online
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Kann vielleicht jemand helfen? Ich stehe gerade total auf dem Schlauch.

 

Ich habe in 09.2025 Kind krank:

 

NinaJ_0-1758800758535.png

 

Nun habe ich diese Meldung in 09.2025 - in 08.2025 kam diese Meldung noch nicht, obwohl dort auch SVU war. Sagt er das, da er keinen kompletten Vormonat hat, auf den er sich beziehen will?

 

Er erstellt mir aber eine EEL und die Beträge sehen erstmal plausibel aus. 

 

Zum Gehalt werden Sachbezüge sv-frei + sv-pflichtig abgerechnet, sowie eine bAV mit Gehaltsumwandlung und Zuschuss. 

 

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich das ganze nachvollziehen kann bzw. sogar manuell ermitteln soll? Ich habe mehrere Knoten im Kopf.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
27 Mal angesehen

Hallo @NinaJ,


die Fehlermeldung bezieht sich auf die Berechnung der weitergewährten Arbeitgeberleistung. Mit der Erstellung oder den bescheinigten Werten des EEL-Antrags hat die oben angezeigte Meldung jedoch nichts zu tun.


Weitergewährte Arbeitgeberleistungen können z. B. sein:

  • Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld
  • Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Zuschüsse zum Krankentagegeld Privatversicherter Arbeitnehmer
  • Sachbezüge (Kst., Wohnung, Pkw-Nutzung)
  • Firmenrabatte und Belegschaftsrabatte
  • usw.

Die relevanten Schlüsselungen der weitergewährten AG-Leistung finden Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten, Registerkarte Weitergewährte AG-Leistungen.


Für Fehlzeiten ab dem 01.01.2025 wird der Wert im Feld "Vergleich Netto-Entgelt" im Normalfall automatisch ermittelt. In manchen Fällen ist die automatische Ermittlung leider nicht möglich. In diesen Fällen erhalten Sie gepostete Fehlermeldung und das Netto-Entgelt muss manuell erfasst werden.


In folgenden Fällen ist die automatische Ermittlung nicht möglich:

  • Abrechnung Öffentlicher Dienst
  • Vergleichsmonat ist ein Teilmonat
  • Erkrankung im Eintrittsmonat
  • Netto-Lohn ist für den Vergleichsmonat vereinbart
  • Systemwechsel während der Fehlzeit
  • Fehlzeit im Vergleichsmonat
  • Durchgehende Abrechnung Kug und S-Kug im aktuellen Jahr und im Vorjahr
  • Beschäftigungswechsel während der Fehlzeit: Erfassen Sie das Vergleichs-Netto-Entgelt für die aktuelle Beschäftigung

Erfassen Sie immer den Betrag, den der Mitarbeiter für einen vollen Monat erhält bzw. erhalten hätte, wenn keine Unterbrechung vorliegen würde.


Diese und weiter Informationen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 1070148.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.09.2025 12:02:27 von Vanessa_Mertel
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