Hallo zusammen,
ich habe hier leider keinen Standardfall. Folgendes:
Mitarbeiter hatte folgende Fehlzeiten:
12.01.2026 - 18.01.2026 Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
19.01.2026 - 31.01.2026 Unbezahlter Urlaub (auf Wunsch des MA)
Unwiderrufliche Freistellung mit Anrechnung von AZK und Urlaub ab 01.02.2026, da am 16.01.2026 ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
15.02.2026 = Austrittsdatum des Mitarbeiters
Nun fordert die KK mit Schreiben vom 12.03.2026 eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld.
Dort wird erwähnt, dass der MA seit dem 12.01.2026 arbeitsunfähig ist. Er hat uns aber nicht über eine AU, die über den 18.01.2026 hinaus geht, informiert.
Reicht es, wenn ich unter
Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume
das Kontrollkästchen "EEL-Meldung nach Austritt des Arbeitnehmers" aktiviere, oder muss ich noch was an den Fehlzeiten ändern?
Und dann
Mitarbeiter | DÜ Entgeltersatzleistungen
auswähle?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meines Wissens geht eine EEL Meldung nur raus, wenn auch eine Zeit dafür erfasst ist.
Hier würde ich in Klärung gehen mit der Krankenkasse was für Krankzeiten die dort haben und was beantragt wurde.
Falls er Folgekrank war müsste man dann zumindest den 16.02. als Krankengeld mit Datum offen hinterlegen um eine EEL Meldung zu bekommen.
Siehe auch Dok: 1007449
Es hat funktioniert, in dem ich den 16.02.2026 als Fehlzeit mit Krankengeld eingetragen habe.