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Verdienstbescheinigung für wohnrechtliche Zwecke

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letzte Antwort am 26.04.2021 08:44:28 von taner
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taner
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

 

hat sich etwas in den Bescheinigungen für die Mitarbeiter verändert? Ich hatte am 30.03.2021 eine Verdienstbescheinigung 303 für einen Wohnberechtigungsschein angelegt für einen Mitarbeiter und konnte

anklicken für welchen Umstand ich diese Bescheinigung benötigte

taner_0-1618564615132.png

 

Jetzt ist es nicht mehr möglich

 

taner_1-1618564667270.png

 

Es gibt aber auch keine neuen Bescheinigungen oder so.

 

Kennt das jemand von euch?? 

 

Danke im Vorfeld für eure Antworten und evtl. Lösungen

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2384 Mal angesehen

Hallo,

 


das Problem bei dieser Bescheinigung ist, dass es DAS richtige Formular nicht gibt. Hier kann jede zuständige Stelle ihr eigenes Formular haben mit eigenen Anforderungen, auch wenn diese angesichts der immer gleichen Gesetzeslage eigentlich auch immer ähnlich sein sollte, aber nicht ist. 


Um hier eine einigermaßen stabile Grundlage zu haben, setzen wir im Programm Bescheinigungen auf die durch die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) in Abstimmung mit einigen Behörden vereinheitlichte Version des Formulars. 


Seitens der AWV hat es Ende letzten Jahres eine Anpassung gegeben, die aber lediglich die Verwendbarkeit wieder auf das Wohngeld eingeschränkt hat, bzgl. der zu bescheinigenden Werte hat es hier keine Änderung gegeben. Diese Änderung haben wir mit Bescheinigungen im März mit dem Service-Release 11.63 freigeben. Änderungen an den bereitgestellten Werten werden wir nur vornehmen, wenn sich hier seitens der AWV die Vorgaben ändern.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Guten MOrgen Herr Platz,

 

danke für die Antwort. Mir ging es nur um die optische Anpassung bei Datev.

Konnte ich bis 31.03.2021 auswählen oben rechts für welches Anliegen diese Bescheinigung war,

ist dies nicht mehr möglich. Ist jetzt kein Beinbruch, aber es war komfortabel. 

 

Grüsse

Taner Akyüz

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letzte Antwort am 26.04.2021 08:44:28 von taner
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