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Verbraucherinsolvenz - falscher Betrag der Pfändung

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letzte Antwort am 03.06.2024 09:33:14 von Astrid_Preuß
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Tally87
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lHallo Zusammen,

 

einer unserer Mitarbeiter hat ein Verbraucherinsolvenzverfahren anhängig.

 

In unserem alten Lohnprogramm ermittelt sich der pfändbare Betrag korrekt nach der Pfändungstabelle.

 

Datev jedoch ermittelt mir einen falschen Betrag.

 

Wo kann ich die hinterlegte Pfändungstabelle bzw. die Berechnungsparameter einsehen? Eine Kanzlei-Ebene haben wir nicht, lediglich Unternehmensebene.

 

Oder hat vielleicht noch jemand eine Idee, was der Fehler sein könnte?

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Hallo,

Könnte es sein, dass Du anstatt der Nettomethode die Bruttomethode im Programm hinterlegt hast? Normalerweise steht in der Insolvenzanzeige, welche Berechnungsmethode anzuwenden ist.

 

Viel Erfolg

 

Constanze

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rschoepe
Experte
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In LODAS bekomme ich bei der Probeabrechnung (und nachher in der Abrechnung) ein Protokoll, wie die Pfändung berechnet wurde (nennt sich passenderweise auch "Berechnungsschema: Pfändung"). Da müsstest du mal schauen, ob LuG das auch hat und ob du es eventuell noch anlegen musst.

Ansonsten hast du schon geprüft, dass der unpfändbare Teil (absolut und %), Schlüsselungen der Lohnarten hinsichtlich Pfändbarkeit, usw. richtig erfasst sind?

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Tally87
Einsteiger
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Es ist die Nettomehtode hinterlegt, Differnez zum AltProgramm sind auch "nur" drei Euro, aber laut Tabelle halt dennoch falsch.

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Tally87
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in LuG gibt es das bisher leider nicht, daher kann ich nicht einsehen was Zugrunde gelegt wurde

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Das stimmt so nicht ganz. In Lohn und Gehalt findest Du das Berechnungsschema unter:

 

Mitarbeiterebene:

Auswertungen

Berechnungsschemata

Zeitraum und Pfändung angeben

Dann auf anzeigen oder drucken

Tally87
Einsteiger
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@Constanze_GMvielen Dank! Da schaue ich einmal

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Tally87
Einsteiger
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Differenz gefunden, nur welches Programm rechnet nun richtig?

 

Der Mitarbeiter zahlt Beiträger zur Arbeitnehmerkammer Bremen.

Müssen diese vom Netto abgezogen werden oder nicht?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Kammerbeitrag wird bei der Netto-Methode vom Brutto-Verdienst abgezogen, bei der Brutto-Methode vom Netto-Verdienst. Bei beiden Methoden wird das maßgebliche Pfändungsnetto gemindert.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2024 09:33:14 von Astrid_Preuß
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