lHallo Zusammen,
einer unserer Mitarbeiter hat ein Verbraucherinsolvenzverfahren anhängig.
In unserem alten Lohnprogramm ermittelt sich der pfändbare Betrag korrekt nach der Pfändungstabelle.
Datev jedoch ermittelt mir einen falschen Betrag.
Wo kann ich die hinterlegte Pfändungstabelle bzw. die Berechnungsparameter einsehen? Eine Kanzlei-Ebene haben wir nicht, lediglich Unternehmensebene.
Oder hat vielleicht noch jemand eine Idee, was der Fehler sein könnte?
Hallo,
Könnte es sein, dass Du anstatt der Nettomethode die Bruttomethode im Programm hinterlegt hast? Normalerweise steht in der Insolvenzanzeige, welche Berechnungsmethode anzuwenden ist.
Viel Erfolg
Constanze
In LODAS bekomme ich bei der Probeabrechnung (und nachher in der Abrechnung) ein Protokoll, wie die Pfändung berechnet wurde (nennt sich passenderweise auch "Berechnungsschema: Pfändung"). Da müsstest du mal schauen, ob LuG das auch hat und ob du es eventuell noch anlegen musst.
Ansonsten hast du schon geprüft, dass der unpfändbare Teil (absolut und %), Schlüsselungen der Lohnarten hinsichtlich Pfändbarkeit, usw. richtig erfasst sind?
Es ist die Nettomehtode hinterlegt, Differnez zum AltProgramm sind auch "nur" drei Euro, aber laut Tabelle halt dennoch falsch.
in LuG gibt es das bisher leider nicht, daher kann ich nicht einsehen was Zugrunde gelegt wurde
Das stimmt so nicht ganz. In Lohn und Gehalt findest Du das Berechnungsschema unter:
Mitarbeiterebene:
Auswertungen
Berechnungsschemata
Zeitraum und Pfändung angeben
Dann auf anzeigen oder drucken
@Constanze_GMvielen Dank! Da schaue ich einmal
Differenz gefunden, nur welches Programm rechnet nun richtig?
Der Mitarbeiter zahlt Beiträger zur Arbeitnehmerkammer Bremen.
Müssen diese vom Netto abgezogen werden oder nicht?
Hallo,
der Kammerbeitrag wird bei der Netto-Methode vom Brutto-Verdienst abgezogen, bei der Brutto-Methode vom Netto-Verdienst. Bei beiden Methoden wird das maßgebliche Pfändungsnetto gemindert.