Hallo zusammen,
ist die Darstellung auf der Abrechnung (s.Anhang) so richtig wenn in der Umwandlungsvereinbarung 115€ Umwandlungsbetrag, 20% AG-Zuschuss und zusätzlich zum Umwandlungsbetrag und AG-Zuschuss rein AG-finanzierter Beitrag i.H.v. 27€ vereinbart ist und der MA verzichtet hierzu unwiderruflich auf seinen Anspruch aus VWL (27€, vertraglich zugesichert)? Gesamtbeitrag monatlich beträgt insgesamt 165€
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Soweit dies auch in der Police entsprechend vereinbart wurde, passt es:
115 € Umwandlung (911/914)
23 € AG-Pflichtanteil (20 % auf 115 €) (891)
27 € freiw. zusätzlich AG-Aufwand (901)
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165 €
Vielleicht könnten Sie mir noch weiter helfen:
Ich habe bisher den Verzicht auf VWL zugunsten der bAV in der VWL-Maske mit einer eigenen Lohnart „Anspruch VWL Umw. bAV AN“ erfasst und gleichzeitig den Entgeltumwandlungsbetrag in der bAV-Maske um 27 € erhöht.
Mein Gedanke dahinter war, dass dadurch besser nachvollziehbar ist, dass der VWL-Anspruch bereits anderweitig in Anspruch genommen wurde.
Allerdings stimmen dadurch die Beträge nicht mehr mit dem vereinbarten Entgeltumwandlungsbetrag in der Umwandlungsvereinbarung überein.
War meine bisherige Vorgehensweise auch aus anderen Gründen nicht korrekt, oder kann ich sie grundsätzlich so in alten Verträgen beibehalten? (Einen Screenshot habe ich beigefügt.)
Vielen Dank