Muss jede Erstattung/Entschädigungsleitsung dem Arbeitgeber gemeldet werden oder nicht?
Die Meinungen gehen hier weit auseinander.
Ich vertrete die Meinung, dass die Entschädigung dem Arbeitnehmer/Fahrgast zusteht, auch wenn der Arbeitgeber 100 % Zuschuss zu den Tickets bezahlt hat, weil die außergewöhnlichen Umstände hier den Arbeitnehmer/Fahrgast betreffen. Mehr Zeitaufwand, Ärger, Stress, Fahrtausfälle etc. betreffen nur den Fahrgast, nicht aber den Arbeitgeber.
Lohnsteuerrecht gibt hier keine eindeutigen Regelungen vor oder hat jemand passende Fundstellen (§§) im Gesetz gefunden?
Aktueller Fall mit dem Deutschlandticket oder anderen Abos in der Region Stuttgart:
https://www.vvs.de/bauarbeiten-digitalerknoten
Hallo Xyzmic,
ich würde alle Erstattungen dem Arbeitgeber mitteilen. Erstens kann er so seine Bank
besser abstimmen. Und vor allem seine Liquidität im Auge behalten.
Liebe Grüße
Sabine
Hast Du entsprechende §§ oder ist das dein Bauchgefühl?
Was hat meine Frage mit der Bank des Arbeitgebers zu tun? (verstehe ich nicht, sorry)
Hallo xyzmic,
zu erst kommt es doch auf dem Arbeitgeberkonto an.
Er muss es dann an den Arbeitnehmer auszahlen.
Darüber muss er informiert werden.
LG
Sabine
nein eben nicht.
Das Geld für das Abo wird immer vom jeweiligen Arbeitnehmer bezahlt und der Arbeitgeber erstattet dies über die Lohnabrechnung.
Hallo Community,
kann hierzu jemand weiterhelfen?
Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
naja, wenn es den Arbeitnehmern erstattet wird, geht es den Arbeitgeber nichts an, also würde ich ihn nicht informieren. Genauso wenig, wenn eine Krankenkasse mir einen Tai Chi Kurs spendiert.
Liebe Grüße
Sabine