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VIP Karte / SV-Abrechnung über Dummy?

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letzte Antwort am 20.02.2026 11:55:35 von jena
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SimonL
Beginner
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Moin, 

wir haben bei uns in der Firma leider VIP-Tickets(insgesamt 4 Stück).

 

Geeinigt wurde sich mit dem Finanzamt auf die 40/30/30 Regelung.

Ich muss nun also 30% nach §37b versteuern. Soweit so klar.

 

Man hat sich aber zusätzlich darauf geeinigt, dass die Hälfte auf Arbeitnehmer anfällt. Davon widerrum ist einer der GF, also SV-Frei.

 

Mir geht es aber nun um den letzten SV-Pflichtigen Teil.

Da keine Listen geführt werden, muss ich irgendwie eine Pauschalabrechnung der SV-Beiträge durchführen.

 

Mir fällt hierzu aber nur die Anlage eines Dummys ein. Oder übersehe ich etwas?

Vor allem, kann ich überhaupt einen Dummy im SV-Recht anlegen? 

Normal sind doch Summenbescheide auch nur im Rahmen einer SV Prüfung zulässig.

 

Wie gehe ich hier am besten vor? Leider geht man in den bisherigen Themen bezüglich VIP Karten immer davon aus, dass man es Arbeitnehmer bezogen abrechnen kann. Hier bei uns nicht möglich.

 

Der Steuerberater hat empfohlen über SV-Meldeportal abzurechnen. Aber auch das geht ja nur Arbeitnehmer bezogen.

Und dazu möchte ich es für die nächsten Jahre eigentlich möglichst einfach und nachvollziehbar haben.

 

Ich wäre für Hilfe oder Tipps dankbar 🙂

 

Liebe Grüße

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

vermutlich haben Sie sich im Rahmen einer LSt-Außenprüfung geeinigt?! Dann sprechen Sie mit Ihrem letzten SV-Prüfer. Dieser steht ja auf dem Bescheid. In der Regel werten diese gerne nachträglich noch die Lohnsteuerbescheide aus.

Vermutlich werden noch Zeiträume zwischen Prüfung und aktuell sein. Diese würde ich auch versuchen über den SV-Prüfer bereits abgerechnet zu bekommen, alleine schon wegen eventueller Säumniszuschläge.

 

Für die Zukunft würde ich tatsächlich die Mitteilung der Namen für die Verbeitragung dokumentieren.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

SimonL
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Ich bin mir gar nicht ganz sicher.

Ich glaube sogar, dass das direkt bei der letzten SV-Prüfung aufgetaucht ist. Hier wurde dann auch eine Summenbescheid ausgestellt für ein Jahr. Für die anderen Jahre hat der Prüfer lediglich geschrieben "Sind durch den Arbeitgeber zu verbeitragen"

 

Also eine Pauschalabrechnung über einen Dummy ist gar nicht möglich?

Bzw. Meldung über SV Meldeportal auch nicht?

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
147 Mal angesehen

Sozialversicherungsbeiträge sind für einen Arbeitnehmer und können daher nur in Ausnahmefällen - Prüfungen - ohne Verbindung zu einem Arbeitnehmer erhoben werden. Der Arbeitnehmer hat ja aus den Beiträgen Ansprüche auf Leistungen, insbesondere Rentenpunkte.

 

Nach meiner Kenntnis gibt es keine Regelung, die vorgibt, wie ein Arbeitgeber pauschal Sozialversicherungsbeiträge berechnen darf.

jena
Erfahrener
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Lösung dürfte sein, dass entsprechend aufzuzeichnen ist, wer die VIP-Tickets genutzt hat und dann kann der Sachbezug entsprechend mitarbeiterbezogen im Lohn abgerechnet werden.

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letzte Antwort am 20.02.2026 11:55:35 von jena
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