Hallo allerseits,
in der Urlaubsrückstellung fehlte eine Mutter in Elternzeit (5 Tage) und ein Kollege außerhalb der LFZ.
Lt. Datev wäre der Fehler mit der Version 10.82 behoben.
Nun habe ich den Februar heute abgerechnet, die Urlaubsrückstellungen nochmals neu erstellt, der Rückstellungsbetrag ist jedoch gleich geblieben (keine Veränderung).
Hat jemand das selbe Problem oder kann mir einen Tipp geben was ich tun kann?
Danke vorab für Rückmeldungen und sonnige Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Christine Kundler,
Sie erstellen in Lohn und Gehalt für einen Mandanten die Urlaubsrückstellung. Ihnen fehlt eine Mitarbeiterin, welche sich in der Elternzeit befindet und ein Mitarbeiter außerhalb der Lohnfortzahlung.
Somit sind beide Mitarbeiter in Unterbrechung.
Die Urlaubsrückstellung wird anhand der Individualmethode bewertet, d. h. die Rückstellung wird für jeden Mitarbeiter einzeln ermittelt.
Zur Ermittlung der Urlaubsrückstellung müssen folgende Bestandteile vorliegen:
- das Urlaubsentgelt
- die Anzahl der Arbeitstage
- die Anzahl der noch nicht genommenen Urlaubstage
Liegt einer der Bestandteile nicht vor, kann die Rückstellung für den Mitarbeiter nicht ermittelt werden.
Das Urlaubsentgelt wird gemäß §11 BUrlG berechnet und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst. Das Arbeitsentgelt wird auf Basis der letzten drei abgerechneten Monate vor Bilanzstichtag berechnet. Wenn ein Mitarbeiter nun z. B. in Elternzeit ist und dadurch kein Arbeitsentgelt erhalten hat, kann auch das Urlaubsentgelt nicht ermittelt werden. Folglich wird für den Mitarbeiter keine Urlaubsrückstellung ermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 5.2. im Infodokument Urlaubsrückstellungen.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hien,
danke für Ihre Rückmeldung.
Leider habe ich keine Lizenz für El. Wissen - Rechnungswesen und kann das Dokument nicht lesen.
Bedeutet das, dass Datev in diesen Fällen die Rückstellung nicht berechnen kann (da keine Daten) oder dass in diesen Fällen keine Rückstellungspflicht besteht?
Viele Grüße
Christine Kundler
Hallo Christine Kundler,
ja, das bedeutet, dass in Lohn und Gehalt in diesem Fall keine Urlaubsrückstellung gebildet werden kann.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen zur Rückstellungspflicht rechtlich keine Auskunft geben kann.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
ich danke Ihnen!
Viele Grüße
Christine Kundler
Hallo Frau Kundler,
wie haben sie das Problem mit den Mitarbeitern in Elternzeit/Mutterschutz gelöst?
Ich stehe nun vor dem gleichen Problem.
Liebe Grüße
Rebecca Borchert
Hallo,
um für Mitarbeiter, die aufgrund von Elternzeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen sind eine Urlaubsrückstellung erstellen zu können, ermitteln Sie das Urlaubsentgelt pro Tag manuell.
Unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsrückstellung erfassen Sie diesen Wert im Feld „Abweichendes Urlaubsentgelt pro Tag“.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070894 – Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben.
Hallo Frau Preuß,
lieben Dank für Ihre Antwort!
Wo finde ich denn die erforderlichen Daten für die manuelle Berechnung am Besten?
Gibt es da evtl. auch ein Dokument mit Anleitung?
LG
Hallo,
zur Berechnung für Werte wie das Arbeitsentgelt, den SV-AG-Anteil und Umlagen können Sie als Auswertung z. B. das Lohnkonto oder Lohnjournal abgerechneter Zeiträume ohne Unterbrechung nutzen.
Ein Hilfe-Dokument gibt es hierfür nicht.