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Urlaubsrückstellung ohne Mütter in Elternzeit

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letzte Antwort am 26.01.2024 09:05:46 von Nina_Schöneweis
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cenzie
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Hallo allerseits,

in der Urlaubsrückstellung fehlte eine Mutter in Elternzeit (5 Tage) und ein Kollege außerhalb der LFZ.

Lt. Datev wäre der Fehler mit der Version 10.82 behoben.

Nun habe ich den Februar heute abgerechnet, die Urlaubsrückstellungen nochmals neu erstellt, der Rückstellungsbetrag ist jedoch gleich geblieben (keine Veränderung).

Hat jemand das selbe Problem oder kann mir einen Tipp geben was ich tun kann?

Danke vorab für Rückmeldungen und sonnige Grüße

Christine Kundler

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christine Kundler,

Sie erstellen in Lohn und Gehalt für einen Mandanten die Urlaubsrückstellung. Ihnen fehlt eine Mitarbeiterin, welche sich in der Elternzeit befindet und ein Mitarbeiter außerhalb der Lohnfortzahlung.

Somit sind beide Mitarbeiter in Unterbrechung.

Die Urlaubsrückstellung wird anhand der Individualmethode bewertet, d. h. die Rückstellung wird für jeden Mitarbeiter einzeln ermittelt.

Zur Ermittlung der Urlaubsrückstellung müssen folgende Bestandteile vorliegen:

- das Urlaubsentgelt

- die Anzahl der Arbeitstage

- die Anzahl der noch nicht genommenen Urlaubstage

Liegt einer der Bestandteile nicht vor, kann die Rückstellung für den Mitarbeiter nicht ermittelt werden.

Das Urlaubsentgelt wird gemäß §11 BUrlG berechnet und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst. Das Arbeitsentgelt wird auf Basis der letzten drei abgerechneten Monate vor Bilanzstichtag berechnet. Wenn ein Mitarbeiter nun z. B. in Elternzeit ist und dadurch kein Arbeitsentgelt erhalten hat, kann auch das Urlaubsentgelt nicht ermittelt werden. Folglich wird für den Mitarbeiter keine Urlaubsrückstellung ermittelt.

Weitere Informationen finden Sie unter  Punkt 5.2. im Infodokument Urlaubsrückstellungen.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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cenzie
Einsteiger
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Hallo Frau Hien,

danke für Ihre Rückmeldung.

Leider habe ich keine Lizenz für El. Wissen - Rechnungswesen und kann das Dokument nicht lesen.

Bedeutet das, dass Datev in diesen Fällen die Rückstellung nicht berechnen kann (da keine Daten) oder dass in diesen Fällen keine Rückstellungspflicht besteht?

Viele Grüße

Christine Kundler

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Christine Kundler,

ja, das bedeutet, dass in Lohn und Gehalt in diesem Fall keine Urlaubsrückstellung gebildet werden kann.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen zur Rückstellungspflicht rechtlich keine Auskunft geben kann.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cenzie
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Hallo Frau Schöneweis,

ich danke Ihnen!

Viele Grüße

Christine Kundler

r_borchert
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Hallo Frau Kundler, 

 

wie haben sie das Problem mit den Mitarbeitern in Elternzeit/Mutterschutz gelöst?

Ich stehe nun vor dem gleichen Problem.

 

Liebe Grüße

Rebecca Borchert

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


um für Mitarbeiter, die aufgrund von Elternzeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen sind eine Urlaubsrückstellung erstellen zu können, ermitteln Sie das Urlaubsentgelt pro Tag manuell.


Unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Urlaubsrückstellung erfassen Sie diesen Wert im Feld „Abweichendes Urlaubsentgelt pro Tag“.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070894 – Urlaubsrückstellungen einrichten, erstellen und übergeben.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo Frau Preuß,

 

lieben Dank für Ihre Antwort!

Wo finde ich denn die erforderlichen Daten für die manuelle Berechnung am Besten?

Gibt es da evtl. auch ein Dokument mit Anleitung?

 

LG

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


zur Berechnung für Werte wie das Arbeitsentgelt, den SV-AG-Anteil und Umlagen können Sie als Auswertung z. B. das Lohnkonto oder Lohnjournal abgerechneter Zeiträume ohne Unterbrechung nutzen.


Ein Hilfe-Dokument gibt es hierfür nicht.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2024 09:05:46 von Nina_Schöneweis
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