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Urlaubsrückstellung 2020

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letzte Antwort am 16.07.2021 11:48:29 von renek
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Ulrike27_5
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Liebe Community, 

 

ich arbeite mit LuG. 

 

Wir haben letztes Jahr einen neuen Mandanten übernommen. Urlaubsstatistik wurde nicht geführt. Meine Kollegin vom JA ist nun zu mir gekommen und hat gesagt, ich soll die Resturlaubstage für 2020 eintragen. Von der Mandantin habe ich eine Liste bekommen mit den Resturlaubstage von den Mitarbeitern. 

Meine Frage, wo trage ich diese Resturlaubstage 2020 ein und wie gebe ich sie dem JA weiter?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! 

renek
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Nachricht 2 von 18
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Resturlaub wie unter Dok.-Nr.: 1071088 erfassen.

 

Danach sollten Sie das Dok.-Nr.: 1070894 durchlesen.

 

 

(Alternativ sollte doch einmal die Kollegin helfend zur Seite stehen. Immerhin will sie ja was von Ihnen 😉 )

Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 3 von 18
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Hallo renek, 

 

vielen Dank für die Antwort. 

Würde ja gerne die Kollegin fragen, aber sie ist seit Montag im Urlaub. Und sie möchte es nach ihrem Urlaub haben, damit sie den Jahresabschluss machen kann. Ich bin quasi alleine im Büro.

 

Ich habe jetzt beim Urlaub. Die Grundurlaubstage eingegeben und die Resturlaube von 2020. 

 

So, dann bin ich ja über die Mandantenebene gegangen und über dieses Berechnungsschemata. Da hat sich dann ein Fenster geöffnet. Muss ich da nun als Monat den Dezember eingeben? Und für jeden Mitarbeiter das Einzeln machen? Ich habe mir auch mal das Video von Datev angeschaut. 

Danke!

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renek
Meister
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Nachricht 4 von 18
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Da ich auf Lohn an meinem Rechner keinen Zugriff habe kann ich jetzt nicht genau sagen was abgefragt wird. Bei der Monatsabfrage sollte es sich um den letzten Monat des Wirtschaftsjahres handeln. Das kann natürlich auch mal abweichend sein.

 

Und nein, das macht man für den Mandanten nicht für den einzelnen Mitarbeiter.

 

Am besten ist es immer sich bei solchen Sachen einen weitere Kollegin oder weiteren Kollegen dazu zunehmen. Gerade wenn man etwas noch nie gemacht hat - was nicht schlimm ist. Man will ja nicht das man aus Unwissenheit etwas falsch macht und deshalb dann den Ärger bekommt. 😉

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Ulrike27_5
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Hallo renek, 

 

vielen Dank für deine Antwort! 

Ich bin nun echt Schritt für Schritt, so wie es in dem Dokument beschrieben ist, durchgegangen. Habe über die Bewegungsdaten/Monatserfassung mit der Lohnart 8580 die Resturlaubstage 2020 eingegeben. Für den Monat 12/2020. Beim Berechnungsschemata habe ich auch die 12/2020 eingegeben. Jetzt zeigt es mir aber von 40 Mitarbeiter nur 2 die Urlaubsrückstellung an. 

Dann habe ich eine Kollegin im Homeoffice angerufen. Wir sind das Alles nochmal durchgegangen. Aber es zeigt uns nur die 2 Mitarbeiter an. Wir denken, dass es vielleicht daran liegt, dass diese 2 Mitarbeiter 2021 angefangen haben. Sind uns aber nicht sicher. Und das es mit 2020 nicht geht oder erst nach der Juli- Abrechnung. Wir haben echt kein Plan.


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renek
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Habe über die Bewegungsdaten/Monatserfassung mit der Lohnart 8580 die Resturlaubstage 2020 eingegeben. Für den Monat 12/2020. 

Sind die Resturlaube auch im korrekten Monat als Bewegungsdaten drin? Könnte mir vorstellen das diese (wenn man das so macht) in 12/2020 rein müssen...

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Ulrike27_5
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Nachricht 7 von 18
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Hallo renek, 

 

die Resturlaube habe ich bei der Monatserfassung im Monat Juli erfasst aber als Zuordnung für den Monat 12/2020. 

 

Ich kann die Rückstellung nur für 1 Mitarbeiterin erstellen, bei Allen anderen bekomme ich die Meldung, dass zu dieser Auswertung keine Daten vorhanden sind (#LN 00956). Nun habe ich alles nochmal kontrolliert, ob ich bei der Mitarbeiterin (wo ich die Rückstellung erstellen kann) etwas eingegeben habe, was ich bei den Anderen vielleicht vergessen habe. Aber es ist alles gleich. Meine Kollegin ist auch ratlos. 

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo renek, 

 

also, so habe ich es erfasst.

 

 

Urlaub.PNG

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renek
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Sie haben es im Juli eingetragen. Auch wenn es hinten Zurechnungsmonat heißt, liegen die Daten für das Programm erst im Juli vor. Sie brauchen das aber im Dezember 2020.

 

Der Zuordnungsmonat hat bei den Bewegungsdaten eigentlich die Bewandtnis, das bei Nachberechnungen die Steuer- und Sozialversicherungsdaten des angegebenen Monat genommen werden. Bspw wenn man Überstunden oder Feiertagszuschläge abrechnet. Ansonsten würde das ja dann laufender Lohn des aktuellen Monat sein.

 

 

Ich persönlich hätte das auch in der Karteikarte Urlaubsanspruch erfasst. So wie in DOK 1071088 unter 2.3 beschrieben.

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Ulrike27_5
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Hallo, 

 

nun habe ich es so gemacht, wie es im Dokument 1071088 beschrieben ist. 

Urlaubsrückstellung 1.PNG

 

Leider funktioniert dies auch nicht. Ich bekomme diese Meldung angezeigt:

Urlaubsrückstellung.PNG

Ich bin ja beim "ersten Versuch" nach dem Dokument 1070894 gegangen. Wie es unter dem Punkt 2.2 und 2.3 beschrieben ist. Da bekam ich auch diese Fehlermeldung. Nur bei einer Mitarbeiterin hat es funktioniert. Bei allen anderen Mitarbeitern hat es nicht funktioniert. 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

damit Ihre nachträglich erfassen Resturlaubtage (Lohnart 8580) für die Urlaubsrückstellung herangezogen werden, führen Sie bitte eine Lohnabrechnung durch.


Ihre Erfassung in der Monatserfassung für den Abrechnungsmonat 07/2021 und den Zuordnungsmonat 12/2020 ist richtig. Mit der Lohnabrechnung wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt.


Erstellen Sie im Anschluss die Urlaubsrückstellung erneut und überprüfen Sie das Berechnungsschemata.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ulrike27_5
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Hallo Nina_Schöneweis,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. 

 

Dann verstehe ich das richtig, ich kann die Urlaubsrückstellung über das Berechnungsschema erst nach der endgültigen Lohnabrechnung erstellen? 

 

Was mich jetzt etwas verwirrt, dass ich bei einer Mitarbeiterin (ohne eine Lohnabrechnung erstellt zu haben), das Berechnungsschema erstellen kann und bei den anderen Mitarbeitern erscheint, dann die oben gezeigte Fehlermeldung. Das irritieret mich gerade ein bisschen.

Urlaubsrückstellung 2.PNG

Diese Mitarbeiterin wurde noch nicht abgerechnet. 

 

Vielen Dank!

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn Sie in den Vormonaten bereits (Rest-) Urlaubstage, z. B. über den Ausfallschlüssel U oder die Lohnart 8560 „Statistik, genommener Urlaub“ bzw. 8580 „Statistik, Resturlaub, Tage“ abgerechnet haben, ist eine aktuelle Lohnabrechnung nicht zwingend notwendig.


Ihrem Screenshot entnehme ich, dass in diesem Beispiel 7 Resturlaubstage ermittelt wurden. Somit kann zusammen mit Ihren weiteren getätigten Eingaben die Urlaubsrückstellung erzeugt werden.


Wenn Sie bei einem Mitarbeiter bisher noch keine Urlaubstage abgerechnet haben und nun z. B. im Abrechnungsmonat 07/2021 für den Zuordnungsmonat 12/2020 nachträglich die Resturlaubstage buchen, ist eine Lohnabrechnung notwendig. Erst damit verarbeitet Lohn und Gehalt Ihre Eingabe, welche für die Erstellung der Urlaubsrückstellung relevant ist.

 

Sobald Sie die Urlaubsrückstellung erfolgreich erstellt haben, können Sie auch das Berechnungsschema einsehen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Ulrike27_5
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Hallo, 

 

es wurde, seit wir den Mandanten haben, keine Urlaubstatisik geführt. Also, wurden seither auch keine Urlaubstage abgerechnet. 

 

Mich wundert es nur, dass es bei einer Mitarbeiterin gegangen ist und bei den Anderen nicht. 

Ende vom Monat mache ich den Lohn, dann werde ich sehen, ob es funktioniert. Ich werde auf jeden Fall berichten. 

Vielen Dank schon mal!

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sokrates
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Hallo Ulrike,

 

es gibt auch ein Schnellberechnungstool für die Urlaubsrückstellung (excel). Das kann zwar aufwendig sein, je nach Mitarbeiterzahl, und wird auch nicht direkt in den Jahresabschluss übergeben. Es erleichtert aber gerade die Rückstellung bei den Mandanten, bei denen keine Urlaubsstatistik geführt wird.

Zu finden direkt in LEXinform Dok.nr. 0406537.

 

Sieht dann so aus (mit Muster-Eingaben)

Beispiel Urlaubsrückstellung.jpg

 

Wenn es jetzt vielleicht nicht mehr hilft, dann vielleicht beim nächsten Mandanten 😊

 

Liebe Grüße

Anne Koch

renek
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@sokrates  schrieb:

Zu finden direkt in LEXinform Dok.nr. 0406537.


Mir will er das nicht anzeigen... Auch manuelle Suche brachte mich nicht weiter.

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sokrates
Erfahrener
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Es funktioniert nicht über Datev Hilfe-Center (oben rechts im Datev Arbeitsplatz). Wenn Du die Nummer direkt bei LEXinform eingibst, gehts aber. 

Sonst versuchen "Urlaubsrückstellung Schnellberechnung" in LEXinform eingeben. Wird bei mir direkt angezeigt, ansonsten filtern nach Wirtschaftsinformationen (gehört zum Bereich DATEV Wirtschaftsberatung).

 

 

 

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renek
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@sokrates  schrieb:

Sonst versuchen "Urlaubsrückstellung Schnellberechnung" in LEXinform eingeben. Wird bei mir direkt angezeigt, ansonsten filtern nach Wirtschaftsinformationen (gehört zum Bereich DATEV Wirtschaftsberatung).


Daran liegt es. Okay, wieder ein nützliches Tool das man nicht nutzen kann wenn man ein Unternehmen ist. Die wenigsten werden den Bereich buchen...

 

Dann weiterhin mit der eigenen EXCEL-Tabelle 😉

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letzte Antwort am 16.07.2021 11:48:29 von renek
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