Hallo,
das zusätzliche Urlaubsgeld für kfm. Angestellte im Malerbetrieb soll lt. Datev Lodas manuell berechnet
und mit der Stammlohnart Lohnart 864 abgerechnet werden.
Die Stammlohnart 864 ist so vorbelegt dass das Urlaubsgeld nicht ZVK meldepflichtig ist.
und somit nicht in die meldepflichtige Bruttolohnsumme einfließt.
Beim Überprüfen der Beschäftigungsnachweise der kfm. Angestellten ist mir aufgefallen das die Bruttolohnsumme
das Urlaubsentgelt Stammlohnart 864 nicht enthält. Aber das Weihnachtsgeld Stammlohnart 130 ist enthalten.
Ist das richtig? Weiß das jemand?
Ich meine sogar, dass Urlaubsgeld über alle Baubranchen hinweg, nicht zur ZVK-pflichtigen Bruttolohnsumme gehört. Würde ja dann auch doppelt verbeitragt.
...das dachte ich zunächst auch.
Aber auf der Homepage der Malerkasse steht dass die Urlaubsvergütung und das zusätzliche Urlaubsgeld meldepflichtig ist und zur der meldepflichtigen Bruttolohnsumme gehört.